875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 682/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beendigung der Benachteiligung Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht“

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens. Gemäß § 48 Abs. 2 KFG kann ein Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Die diesbezüglich abzuführenden Steuern und Versicherungen werden von dem Wagen mit der stärksten Leistung berechnet und eingehoben.

Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt und ,geklebt‘ werden. Dies belastet vor allem jene Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen, da sie durch die Klebepflicht der Jahresvignette zum Vollpreis bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreimal zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße fahren können.

In der Praxis werden Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen vor allem bei Zweitautos, Oldtimern und bei allen nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeugen zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat besitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, usw.) fallen. Diese dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden (§ 34 Abs. 1a KFG). Laut ÖAMTC machen derzeit in Österreich rund 370.000 Zulassungsbesitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen, nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist daher dringend notwendig. Die Autofahrer, welche immer und jederzeit als Melkkuh der Regierung verstanden werden, sollten hier entlastet werden. Eine Möglichkeit wäre, die Vignetten zu verkleinern, damit diese auf die Wechselkennzeichen passen. Somit könnte man mit einer Vignette verschiedene Autos auf dem hochrangigen Straßennetz bewegen. Beispiele dafür finden sich in den USA (Vignette auf dem Kennzeichen) ebenso wie in Deutschland, wo die Überprüfungsplakette auf dem Kennzeichen angebracht ist.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Johann Singer, Michael Pock, Ing. Thomas Schellenbacher, Dr. Harald Walser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christian Hafenecker, MA, Dietmar Keck und Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

Ein Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

In der Debatte am 9. April 2015 ergriffen die Abgeordneten Carmen Schimanek, Christoph Hagen, Johann Singer, Georg Willi, Michael Pock, Johannes Schmuckenschlager, Andreas Ottenschläger und Ing. Thomas Schellenbacher das Wort.

Ein Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2015 hat der Verkehrsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christoph Hagen und Johann Singer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Videovignette und Wechselkennzeichen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 682/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 682/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 10 30

                                  Johann Singer                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann