879 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1347/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner

Die Abgeordneten Heinz-Christian Klubobmann Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 23. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit 4. September 2015 konnten mehrere tausende Flüchtlinge, die zum Gutteil in Ungarn nicht registriert wurden, unkontrolliert über die Grenze von Ungarn nach Österreich einreisen, weil die fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht vollzogen wurden.

Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Ungarn Ende 2007 wurden die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz dazu, um die fehlenden Grenzkontrollen zu kompensieren, mit den Schwerpunkten illegale Migration, grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, geschaffen.

Sie wären als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gedacht und finden vor allem im grenznahen Raum statt, an Haupttransitrouten und in Ballungszentren.

Die nun praktizierte bewusste Nichtdurchführung der Kontrollen und Ausgleichsmaßnahmen, also die vorsätzlichen Unterlassung der Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes, gefährdet massiv die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Österreich. Nicht zuletzt bestätigt sich dies leider immer wieder in Aufgriffen von Terroristen, welche sich als Flüchtlinge getarnt hatten, wie zum Beispiel die Kronen-Zeitung vom 21.05.2015 berichtete: „Terrorist kam als Flüchtling: "Sorge berechtigt"“.

Dieses große Problem wurde auch vom ehemaligen Innenminister und Unionsfraktionsvize Hans-Peter Friedrich der CSU erkannt. Er wird in der „Passauer Neuen Presse“ mit den Worten, „völlig unverantwortlich, dass jetzt Zigtausende unkontrolliert und unregistriert ins Land strömen und man nur unzuverlässig genau abschätzen kann, wie viele davon ISIS-Kämpfer oder islamistische Schläfer seien“, zitiert.

Davon abgesehen, dass die rechtswidrige Einreise in Österreich strafbar ist, normiert der § 120 Fremdenpolizeigesetz auch, dass wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert, mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis zu 5 000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen ist.

Die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner nahm bewusst in Kauf, dass der im öffentlichen Interesse liegende Zweck des Fremdenpolizeigesetzes in diesem konkreten Fall nicht erreicht wurde.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 9. November 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Sigrid Maurer, Dr. Georg Vetter, Christoph Hagen, Mag. Philipp Schrangl, Dr. Nikolaus Scherak, Josef Muchitsch, Mag. Wolfgang Gerstl und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit (dafür: F, dagegen: S, V, G, N, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 11 09

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann