887 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2015)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an der zehnten Wiederauffüllung der Mittel des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit 16 Millionen EUR (IFAD‑10).

§ 2. Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16 178,6 US‑Dollar im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC‑KE).

§ 3. Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.