Novelle des BIFIE-Gesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Frauen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Seit seiner Gründung im Jahre 2008 unterstützt das BIFIE die Bildungspraxis, Bildungsverwaltung und Bildungspolitik auf der Grundlage von wissenschaftlichen Dienstleistungen. Ziel des Instituts ist es, mit der Beschaffung, Analyse und Bereitstellung empirischer Daten über bildungsbezogene Rahmenbedingungen, Prozesse und Ergebnisse zur Qualitätssicherung und -entwicklung institutionalisierter Bildung in Österreich beizutragen. Es versorgt die Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen (insbesondere im Schulbereich) mit zuverlässigen Informationen, die für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Schulaufsicht, die ministerielle Steuerung und die bildungspolitische Öffentlichkeit von praktischer Bedeutung sind. Aus Konstruktionsmängeln des BIFIE resultieren allerdings Akzeptanzprobleme der Stakeholder (Schulverwaltung, Schulstandorte, Pädagogische Hochschulen, Universitäten und private Forschungseinrichtungen). Insbesondere hat die Aufteilung der Kompetenzen des Direktoriums auf zwei Personen in der Vergangenheit zu teils erheblichem Abstimmungsbedarf und organisationsinternen Unstimmigkeiten geführt. Diese Aufteilung erscheint sachlich nicht notwendig und führt zu erhöhten Kosten.

Die Angelegenheiten der Entwicklung, Implementierung und Durchführung der abschließenden Prüfungen an den mittleren und höheren Schulen fallen derzeit in die Zuständigkeit des BIFIE. Die mit der flächendeckenden Ausrollung der Neuen Reifeprüfung (standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung) im Schuljahr 2015/16 auf alle 680 allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen einhergehenden weitreichenden Konsequenzen für jede und jeden der ca. 45.000 Kandidatinnen und Kandidaten (insbesondere Hochschulzugang) machen sie jedoch zu einer hoheitlichen Aufgabe, für die in letzter Konsequenz das BMBF und die Ressortleitung verantwortlich sind. Daher ist eine enge rechtliche und organisatorische Anbindung an das Ministerium und die Ressortleitung unerlässlich.

 

Ziel(e)

Das BIFIE soll zukunftsfähig gemacht und in die Lage versetzt werden, gesetzliche Aufgaben besser zu erfüllen (Internationale Assessments, Bildungsstandardserhebungen, Angewandte Bildungsforschung, Evaluation/bildungspolitische Berichterstattung, Forschungsdatenbank); daneben sollen die Effektivität gesteigert und die Kosten gesenkt werden. Im Ergebnis soll dadurch auch die Akzeptanz des BIFIE bei Stakeholdern erhöht werden.

Die direkte Zuständigkeit des BMBF für die Entwicklung, Implementierung und Durchführung der Neuen Reifeprüfung soll deren hoheitlichem Charakter besser gerecht werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung des BIFIE:

Das BIFIE wird von nur einer, entsprechend qualifizierten Person geleitet. Die Auswahl dieser Direktorin bzw. dieses Direktors erfolgt in einem definierten Prozess.

Innerhalb des BMBF wird ab dem Jahr 2017 eine fachlich kompetente, sektionsübergreifend aufgestellte, koordinierende Steuerung der Neuen Reifeprüfung gewährleistet sein. Das derzeit zuständige Department des BIFIE wird in das BMBF übernommen und Kern dieser neuen Organisation sein.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

0

0

0

448

900

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die Implementierung und flächendeckende Umsetzung der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung stellt eine Globalbudgetmaßnahme zur Umsetzung des Ressortzieles der Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler dar. Das gegenständliche Regelungsvorhaben ändert lediglich die damit im Zusammenhang stehenden Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen, weshalb nicht von einer wesentlichen Auswirkung auf diese Maßnahme oder andere Wirkungsdimensionen (insbesondere Kinder und Jugend) auszugehen ist. Der Anspruch der österreichweiten Standardisierung der Neuen Reifeprüfung bleibt davon jedenfalls unberührt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz unterliegt nicht den besonderen Beschlusserfordernissen des Art. 14 Abs. 10 B-VG.

Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

6.000

5.952

5.900

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

 

6.000

6.400

6.800

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

Durch Umschichtung

30.01.01 Zentralstelle

30.01.04 Qualitätsentwicklung und – steuerung

 

 

6.000

5.952

5.900

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Umsetzung der Neuen Reifprüfung wurde bei der Erstellung des geltenden BFRG im GB 30.01 berücksichtigt. Die gegenständliche organisatorische Umgestaltung ist im Wesentlichen kostenneutral und erfordert somit lediglich eine Umschichtung vom Sachaufwand des DB 30.01.04 in den Personal- und Sachaufwand des DB 30.01.01.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2015

2016

2017

2018

2019

Übernahme von BIFIE-MitarbeiterInnen

Bund

BIFIE-MitarbeiterIn

65,00

 

 

4.221.837

 

 

 

 

 

63,00

 

 

 

4.173.773

 

 

 

 

61,00

 

 

 

 

4.122.098

SUMME

 

 

 

 

 

4.221.837

4.173.773

4.122.098

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

GESAMTSUMME

 

 

 

4.221.837

4.173.773

4.122.098

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

VBÄ GESAMT

 

 

 

65,00

63,00

61,00

 

Der ausgewiesene Personalaufwand ergibt sich aus der Übernahme der für die Neue Reifeprüfung zuständigen 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIFIE in die Zentralstelle des BMBF. Das löst einen Mehrbedarf von 65 Planstellen im Personalplan des Bundes (UG 30) aus. Deren Personalaufwand würde für das BIFIE im Jahr 2017 rund 4.222.000 Euro betragen, im Schnitt 64.951 Euro je Vollbeschäftigtenäquivalent. Dieser Betrag entspricht dem durch die Übernahme entstehenden Personalaufwand des Bundes, da die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu denselben Konditionen wie im BIFIE weiterbeschäftigt werden. Für die folgenden Jahre wird davon ausgegangen, dass sich durch Synergie-Effekte im BMBF der für die Betreuung der Neuen Reifeprüfung erforderliche zusätzliche Personalbedarf auf 61 Vollbeschäftigtenäquivalente reduzieren wird.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2015

2016

2017

2018

2019

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

 

 

 

0

0

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2015

2016

2017

2018

2019

Übernahme von BIFIE-MitarbeiterInnen

Bund

BIFIE-MitarbeiterIn

65,00

 

 

0,00 %

 

 

 

 

 

63,00

 

 

 

0,00 %

 

 

 

 

61,00

 

 

 

 

0,00 %

 

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Betrieblicher Sachaufwand BIFIE-MitarbeiterInnen

Bund

1

1.778.000,00

 

 

1.778.000

1.778.000

1.778.000

Minderung Basiszuwendung (§ 16 Abs. 1 BIFIE-G)

Bund

1

‑1.000.000,00

 

 

‑1.000.000

 

 

 

 

1

‑1.400.000,00

 

 

 

‑1.400.000

 

 

 

1

‑1.800.000,00

 

 

 

 

‑1.800.000

SUMME

 

 

 

 

 

‑1.000.000

‑1.400.000

‑1.800.000

Entfall zusätzl. Zuwendung (§ 16 Abs. 3 BIFIE-G)

Bund

1

‑5.000.000,00

 

 

‑5.000.000

‑5.000.000

‑5.000.000

GESAMTSUMME

 

 

 

 

 

‑4.222.000

‑4.622.000

‑5.022.000

 

Da die organisatorischen Neuregelungen rund um die Neue Reifeprüfung erst im Jahr 2017 in Kraft treten, werden im Jahr 2016 die Zuwendungen an das BIFIE im selben Umfang wie in den Jahren zuvor gewährt.

Der Gesamtaufwand für die Betreuung der Neuen Reifeprüfung würde sich für das BIFIE im Jahr 2017 auf rund 6.000.000 Euro belaufen. Abzüglich des Personalaufwandes von 4.222.000 Euro bleibt ein betrieblicher Sachaufwand von jährlich 1.778.000 Euro, der sich aus der Anmietung von Räumlichkeiten und der Bereitstellung der sonstigen Infrastruktur zusammensetzt. Dieser Aufwand muss durch das BMBF übernommen werden.

Im Gegenzug wird im Jahr 2017 das gemäß § 16 Abs. 1 BIFIE-G zur Verfügung stehende Höchstausmaß an Basiszuwendung von 13.000.000 Euro auf 12.000.000 Euro reduziert. Die Kostenneutralität des Vorhabens ergibt sich durch den Entfall der derzeit mit 5.000.000 Euro veranschlagten zusätzlichen Zuwendung gemäß § 16 Abs. 3 BIFIE-G.

Auf Grund der Fort- und Umsetzung von Maßnahmen der Konsolidierung und Effizienzsteigerung wird die Basiszuwendung jährlich um weitere 400.000 Euro reduziert, wodurch sich für das Jahr 2018 ein Höchstbetrag von 11.600.000 Euro und für das Jahr 2019 von 11.200.000 Euro ergibt.

Die im neu gefassten § 16 Abs. 3 vorgesehene optionale zusätzliche Zuwendung für unvorhergesehene Projekte in Höhe von maximal 800.000 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 bleibt bei der Kostendarstellung außer Ansatz, zumal einerseits derartige Projekte nicht absehbar sind und andererseits die Basiszuwendung als Höchstbetrag ausgestaltet ist, weshalb davon ausgegangen wird, dass, unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Gebarung des BIFIE, allfälliger Bilanzgewinne sowie vom BIFIE zu setzender organisations- und strukturverbessernder Maßnahmen der Effizienzsteigerung, diese ohnehin nicht zur Gänze ausgeschöpft werden müssen und so in deren Rahmen Reserven für etwaige zusätzliche Projekte ohnehin vorhanden sind.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.