Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. Nr. L 390 vom 31.12.2004 S. 38 sieht abschreckende Sanktionen für den Verstoß gegen bestimmte Transparenzvorschriften vor (Mindestharmonisierung). Einige Straftatbestände, die nicht von der Transparenzrichtlinie erfasst werden, werden nach dem neuen, hohen Sanktionsregime der Transparenzrichtlinie geahndet.
Für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds, ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 98, ist die Schaffung von Begleitmaßnahmen im österreichischen Recht erforderlich.
Ziel(e)
Differenzierung der Straftatbestände nach jenen Verstößen, die gemäß den Vorgaben der Transparenzrichtlinie mit europarechtlich harmonisierten Sanktionen versehen werden müssen und jenen Verstößen, die gemäß nationalem Recht sanktioniert werden.
Schaffung der Begleitmaßnahmen, die für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/760 erforderlich sind.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Zuordnung der Tatbestände zu den durch die Transparenzrichtlinie vorgegebenen Sanktionsbestimmungen. Es werden jene Tatbestände, die durch die Transparenzrichtlinie vorgegeben sind, dem neuen Sanktionsregime zugeordnet. Alle anderen Tatbestände fallen unter das durch das BörseG vorgegebene sonstige Strafenregime.
Benennung der FMA als zuständige Behörde für die Aufsicht über ELTIF, gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Verordnung und sonstige begleitende Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften für einen wirkungsvollen Vollzug.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU.
Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Verordnung (EU) 2015/760.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.