904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979
Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 15j Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Dieses Recht wird durch das Zurückziehen eines Teilzeitantrages nach § 15h Abs. 1 oder § 15i nicht verwirkt.“
2. Dem § 40 wird folgender Abs. 24 angefügt:
„(24) § 15j Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Artikel 2
Änderung des Väter-Karenzgesetzes
Das Väter-Karenzgesetz BGBl. Nr. 651/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Dieses Bundesgesetz gilt sinngemäß auch für das Arbeitsverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, Elternteil ist.“
2. In § 8b Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Dieses Recht wird durch das Zurückziehen eines Teilzeitantrages nach § 8 Abs. 1 oder § 8a nicht verwirkt.“
3. Dem § 14 wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) § 1 Abs. 1a sowie § 8b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“