916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 560/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenstopp für Bürger bis 2018

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zeitraum 1990-2015 werden nach der Auswertung der Statistik Austria die Preise in Österreich um 71 Prozent steigen . Dies bedeutet gleichzeitig einen massiven Kaufkraftverlust für die österreichischen Konsumenten, denn die Gehälter oder Pensionen sind in dieser Zeitspanne nicht im gleichen Ausmaß gestiegen.

 

Inflation

 

 

Inflationsrate

Veränderung des VPI 1

Preisentwicklung 1

Index 1990=100

Kerninflation 2

Veränderung in %

Harmonisierter

VPI 3

Veränderung in %

1990

3,3

100,0

.

2,8

1991

3,3

103,3

.

3,2

1992

4,1

107,5

.

3,5

1993

3,6

111,4

.

3,2

1994

3,0

114,7

.

2,7

1995

2,2

117,3

.

1,7

1996

1,9

119,5

.

1,7

1997

1,3

121,1

1,1

1,2

1998

0,9

122,2

1,2

0,8

1999

0,6

122,9

0,7

0,5

2000

2,3

125,7

0,9

2,0

2001

2,7

129,1

2,3

2,3

2002

1,8

131,5

2,0

1,7

2003

1,3

133,2

1,3

1,3

2004

2,1

136,0

1,6

2,0

2005

2,3

139,1

1,5

2,1

2006

1,5

141,2

1,3

1,7

2007

2,2

144,3

1,9

2,2

2008

3,2

148,9

2,4

3,2

2009

0,5

149,6

1,5

0,4

2010

1,9

152,5

1,2

1,7

2011

3,3

157,5

2,8

3,6

2012

2,4

161,3

2,3

2,6

2013

2,0

164,5

2,3

2,1

2014

1,9

167,6

2,1

1,9

2015

1,9

170,8

1,9

1,9

1 Verbraucherpreisindex auf nationaler Berechnungsgrundlage

2 ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel

3 HVPI: europaweit standardisierter Verbraucherpreisindex

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, WIFO

Stand: März 2014

 

Nettojahreseinkommen von unselbständig erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitvergleich

 

Nettojahreseinkommen (Median) in Euro

Einkommensdifferenz

in %

 

Frauen und Männer

Frauen

Männer

 

Unselbständig Erwerbstätige insgesamt1)2)

1997

14.579

11.281

16.899

33,2

1998

14.686

11.283

17.139

34,2

1999

14.929

11.417

17.492

34,7

2000

15.401

11.803

18.067

34,7

2001

15.533

11.964

18.258

34,5

2002

15.709

12.163

18.497

34,2

2003

15.867

12.273

18.752

34,6

2004

16.124

12.644

19.068

33,7

2005

16.626

13.073

19.598

33,3

2006

16.918

13.333

20.006

33,4

2007

17.376

13.651

20.573

33,6

2008

17.756

14.005

21.064

33,5

2009

18.333

14.658

21.684

32,4

2010

18.366

14.768

21.786

32,2

2011

18.529

14.938

21.984

32,1

2012

18.842

15.221

22.374

32,0

 

Um diese Entwicklung zu stoppen, soll auf Bundesebene ein völliger Gebührenstopp für Konsumenten bis 2018, d.h. dem Ende dieser Legislaturperiode zum Inhalt hat. Gleichzeitig soll in einer 15a-Vereinbarung mit den Ländern ein entsprechender Gebührenstopp auch für die Länder und Gemeinden umgesetzt werden. Der entsprechende Entfall der Gebühreneinnahmen soll durch eine Reduktion der EU-Nettobeiträge nach Brüssel sowie Verwaltungseinsparungen bedeckt werden.

Nachdem Rot und Schwarz den von der FPÖ im Konsumentenschutzausschuss vom 27.05.2014 diesbezüglich eingebrachten Antrag mit der Begründung vertagt hatten, dass sich dies der Staat nicht leisten könne, lässt ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger damit aufhorchen, dass er aktuell die Gebühren für Ausweise, Namensänderungen, Patentanmeldungen und Registerauszüge nicht angehoben hat. Offensichtlich besteht also doch ein Bedürfnis, für einen Gebührenstopp und dieser ist auch finanzierbar.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 27. November 2014 in Verhandlung genommen. Außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm meldeten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Spindelberger, Angela Fichtinger und Martina Diesner-Wais zu Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt und am 1. Dezember 2015 wiederaufgenommen. An dieser Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Wurm, Georg Willi, Dr. Nikolaus Scherak, Konrad Antoni, Angela Fichtinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag abgelehnt (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, N, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Konrad Antoni gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 01

                                  Konrad Antoni                                                              Leopold Steinbichler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann