928 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1328/A(E) der Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens zur Beantragung von Asyl

Die Abgeordneten Mag.Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Unzählige Menschen sterben derzeit auf ihrer Flucht vor Krieg, Not und Elend am Weg nach Europa. Viele EU-Staaten setzen noch immer auf eine „Grenzen-dicht-Politik“ samt Kontroll- und Abschreckungsmaßnahmen, die mehr einer Abwehr anstatt einer Schutzkultur gleicht. Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen das Recht auf Asyl verunmöglicht, indem es eine legale Einreise – und damit die Antragstellung - verunmöglicht, löst es auch die derzeitigen Probleme nicht. Solange der Krieg in Syrien und Irak weiter tobt, werden Menschen weiterhin auf der Flucht sein. Da eine legale Einreise in die EU derzeit nicht möglich ist, werden ebendiese Menschen gezwungen, auf bezahlte Schlepperei umzusteigen. Die tragischen Folgen sah man Ende August 2015, als 71 tote Schutzsuchende in dem Kastenwagen eines Schleppers in Parndorf entdeckt wurden.

Will man die Rechte von Schutzsuchenden garantieren und andererseits ausbeuterische Schlepperei bekämpfen, führt kein Weg darum herum, dass in der EU und Österreich Wege der legalen Einreise für Schutzsuchende geschaffen werden. Denn jeder Schutzsuchende, der legal mit einem Visum einreisen darf, ist ein Schutzsuchender weniger, der sich in die Hände von Schleppern begibt. Wie auch die Journalistin Corinna Millborn angesichts der vorübergehenden Grenzöffnung zwischen Ungarn und Österreich für Flüchtlinge bereits schrieb: „Gestern fuhren 11.000 Flüchtlinge legal von Ungarn nach Deutschland. Das entzog dem Schlepper-Business ca. 11 Millionen Euro. An einem einzigen Tag. Endlich eine wirksame Maßnahme im viel beschworenen Kampf gegen die Schleppermafia!“ (6.9.2015).

Ein Botschaftsverfahren, das eine Antragstellung bei österreichischen Botschaften und Konsulaten im Ausland ermöglicht und nach einer Erstüberprüfung bei Aussichten auf Asylgewährung ein Visum zur Einreise erteilt, würde dem Sterben an den Außengrenzen und lebensgefährlichen Überfahrten und Reisen ein Ende setzen. Diese Botschaftsverfahren gab es in Österreich bereits bis 2003.

Angesichts der Notwendigkeit, den lebensgefährlichen Risiken für Flüchtende und Vertriebenen ein Ende zu setzen, ist es das Gebot der Stunde, Botschaftsverfahren wieder einzuführen und die dafür notwendigen Bedingungen für die Durchführung an den Botschaften vor Ort zu schaffen.

Dieser Schritt würde nicht nur eine sinnvolle Initiative Österreichs zu einer menschenrechtswürdigen Lösung der Flüchtlingskrise darstellen, sondern auch ein Signal an alle anderen EU-Mitgliedsstaaten senden, den Grundwerten von Europa entsprechend zu handeln: „2. Artikel EUV: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Mag. Christoph Vavrik, Dr. Reinhard Eugen Bösch und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Josef Cap.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, N).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 02

                               Mag.a Alev Korun                                                                  Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann