931 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 724/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Qualifikation betreffend die Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten soll aufgrund des gesteigerten Unwertes der Handlung durch eigene Absätze in den §§ 83 bis 87 StGB hervorgehoben werden.

Die Einführung von Mindeststrafen ist der Gesetzgeber denjenigen Personen, die für die Rechtstaatlichkeit und Aufrechterhaltung der Demokratie ihr Leben und auch ihre Gesundheit riskieren, schuldig.

Die Praxis hat gezeigt, dass Personen, die Zeugen oder Sachverständige bei Gerichtsverhandlungen sind, massivem Druck durch Androhung körperlicher Gewalt ausgesetzt sind.

Insbesondere Beamte sind immer wieder körperlichen Attacken ausgesetzt; wie zum Beispiel ein Magistratsbeamter in Graz der am 24. Jänner 2013 von einem 22-jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt wurde.

Speziell Exekutivbeamte von Polizei und Justizwache, die im Sinne der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung für die Republik und ihre Bürger ihren Dienst versehen, werden immer häufiger körperlichen Angriffen ausgesetzt.

Allein im Jahr 2013 sind, wie vom Bundesministerium für Justiz dargelegt, 36 Übergriffe von Häftlingen auf Organe der Justizwache verzeichnet. Der Bundesminister für Justiz hält in seiner Anfragebeantwortung 329/AB XXV.GP fest, dass genaue Aufzeichnungen nicht geführt werden. Die Dunkelziffer der Übergriffe und Verletzungen liegt demnach deutlich darüber.

Die Verletzungen der betroffenen Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten reichen in den letzten Jahren von Knochenbrüchen bis hin zu Stichverletzungen.

Noch höher sind die Zahlen von verletzten Polizisten, die ihrer Aufgabe nachkamen, bei Demonstrationen für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. So wurden allein im Jahr 2013 knapp 1000 Polizisten durch Fremdeinwirkung im Dienst verletzt. Mindestens einmal pro Woche fordern Übergriffe im Dienst sogar einen schwerverletzten Polizisten. Gesamt 68 Schwerverletzte im Jahr 2013 zeigen den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich dem Schutz unserer Exekutive auf.

Durch die mediale Berichterstattung wird immer sichtbarer, dass bei Demonstrationen durch Agitatoren der Hass auf den Staat und ihre Beamten mit Plakaten immer radikale Ausformungen annimmt. Dieser Hass schlägt sich oft in Attacken durch mitgebrachte selbst gebaute Waffen, wie Steinschleudern und anderen Wurfgeschossen, gegen die Beamten nieder.

Weiters kommt es immer öfter zu Zusammenstößen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen, die ihre Rivalitäten immer häufiger nach Österreich importieren und auf Österreichs Straßen ausleben.

Die Gesetzgebung darf vor allem jene Personen, die mit dem Auftrag betraut sind, die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu schützen, nicht im Regen stehen lassen. Das muss auch in einer Erhöhung der Strafandrohungen und einer Einführung von adäquaten Mindeststrafen generalpräventiv sichtbar gemacht werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Harald Stefan, Christoph Hagen, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Friedrich Ofenauer, Christian Lausch und Katharina Kucharowits sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 02

                      Rouven Ertlschweiger, MSc                                             Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau