933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 976/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der von der Europäischen Kommission erstellte Justizbarometer 2015 legt nahe, dass es für österreichische Konsumenten keine Möglichkeit gibt, online vorab Informationen über in einzelnen Verfahren anfallende Kosten einzuholen (vgl S 25 des Berichts). Informationen dieser Art sind aber essentiell für die Entscheidung den Gerichtsweg zu beschreiten oder sich außergerichtlich zu einigen. Vielen Betroffenen ist nicht klar, welche Kosten mit einem Verfahren verbunden sind. Derzeit können die genauen Kosten eines Verfahrens nur durch das Lesen der entsprechenden Gesetzestexte (GerichtsgebührenG, GebührenanspruchsG, RAO, etc.) eruiert werden. Dies ist den Bürgern nicht zumutbar, da die Gesetzessprache kompliziert und die Struktur der Texte ungewöhnlich ist (Tarifposten etc.). Es macht daher Sinn, um Belastung der Gerichte durch Bürgeranfragen (zB bei Amtstagen) diesbezüglich zu vermeiden und Bewusstsein über die Kostenpflichtigkeit von Gerichtsleistungen zu erlangen, eine digitale Möglichkeit zur Errechnung der wahrscheinlichen Gebühren einzurichten. Der Rechner sollte auf der HELP.gv.at- Website zur Verfügung gestellt werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Dr. Georg Vetter, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Christoph Hagen, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan und Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S,V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 02

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau