945 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1294/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl­Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl­Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juli 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufträge bzw. Vergaben öffentlicher Auftraggeber an Unternehmen, an welchen Parteien beteiligt sind, oder an parteinahe Organisationen, erscheinen von vornherein unlauter bzw. nicht fair im Sinne der Grundsätze des Vergaberechts. Der gänzliche Ausschluss von der Teilnahme derartiger Organisationen und Unternehmen an Vergabeverfahren als Bieter bzw. Bewerber leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung struktureller Korruption und zur Unterbindung illegaler Parteienfinanzierung und ist insofern sachlich gerechtfertigt.

Der vorgeschlagene Absatz schließt inhaltlich an die faktisch gleichlautende (einzige sonstige im BVergG enthaltene) Ausschluss-Bestimmung des § 20 Abs. 5 für Unternehmen an, die unmittelbar oder mittelbar an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt waren.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. November 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Birgit Schatz, Christoph Hagen, Josef Muchitsch und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 3. Dezember 2015 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Birgit Schatz, Mag. Wolfgang Gerstl, Josef Muchitsch, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Andreas Schieder und Mag. Michaela Steinacker sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, N, dagegen: S, V, F, nicht anwesend: T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann