952 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1025/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzen für die Arbeitszeitreduktion im Rahmen der Elternteilzeit und Prüfung der Ausweitung auf kleinere Betriebe

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Elternteilzeit wurde geschaffen, um Mitarbeiter_innen genügend Zeit für die Kinderbetreuung zu lassen. Damit Eltern dieser Aufgabe nachkommen können, kann die Normalarbeitszeit reduziert und verlagert werden. Allerdings wurde vom Gesetzgeber verabsäumt eine konkrete Regelung zu definieren, was unter einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternteilzeit zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang fehlen insbesondere Höchst- bzw. Mindestgrenzen, womit eine generelle Herabsetzung der Normalarbeitszeit als Teilzeit angesehen werden kann.

Aus den oben genannten Regelungen gilt bereits eine Reduktion der Normalarbeitszeit von einer Stunde - etwa von 38 auf 37 Stunden - als Teilzeit und damit eine Elternteilzeit. Ob damit dies tatsächlich zur besseren Kinderbetreuung beiträgt, kann in Frage gestellt werden. Wer eine solche Reduktion um eine Stunde in Anspruch nimmt, ist damit auch jahrelang vor einer Kündigung geschützt. Im Gespräch mit derStandard (10. Juni 2014) stellt der Rechtsanwalt Christoph Wolf fest, dass die Zahl der Personen, die die Elternteilzeit derartig ausnützen, in der Minderheit sind. Dennoch gebe es viele solche Fälle und der Missbrauch dieses Rechts gehörte eingestellt.

Eine konkrete Festlegung entsprechender Höchst- und Mindestgrenzen könnte helfen, das Problem zu beseitigen. Die vom Gesetzgeber angestrebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt damit weiter erhalten und wird entsprechend gefördert.

Gegenwärtig können nur Eltern die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, die in einem Unternehmen mit zumindest 25 Mitarbeitern, beschäftigt sind. Eine Ausweitung dieser Beschränkung wäre wünschenswert. Aus diesem Grund ist eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen zu prüfen und eine Umsetzung - sofern die im Zusammenhang stehenden Anforderungen für Unternehmen gering gehalten werden - zu veranlassen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten August Wöginger, Johann Hechtl, Mag. Judith Schwentner und Carmen Schimanek sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Norbert Sieber                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann