956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1014/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Luxuspensionskürzungen unabhängig von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Sonderpensions- und dem Bezügebegrenzungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Pensionsgerechtigkeit gelungen, der aber noch nicht weit genug gegangen ist und entsprechend weitere Ungerechtigkeiten angegangen werden müssen, damit die angesprochenen Luxuspensionen auf ein entsprechendes Maß begrenzt werden.

Ein wesentliches Merkmal des beschlossenen Gesetzes ist, dass die Grenzen, ab denen Pensionssicherungsbeiträge fällig werden, abhängig von der Höchstbeitragsgrundlage sind. Steigt diese Höchstbeitragsgrundlage, sinkt der Pensionssicherungsbeitrag. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Insbesondere weil durch die geplante außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage somit Pensionssicherungsbeiträge erst bei Sonderpensionen von 4840 Euro eingehoben werden. Aber auch andere Grenzen verschieben sich nach oben. So sind für zukünftig abgeschlossene Verträge irgendwann Sonderpensionen von fast 10.000 Euro (9680 Euro für die geplante HBGl. 2016) möglich. Auch die Obergrenze für Verträge, die bereits eine Anwartschaft auf eine Sonderpension begründen, steigt jedes Jahr um das Dreieinhalbfache der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage, d.h. für die geplant Erhöhung 2016 um 190 Euro sind dies 665 Euro. Diese Grenzen werden mit jeder Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage weiter nach oben verschoben.

Aus unserer Sicht ist dieser Zustand nicht tragbar und gegenüber normalen ASVG-Versicherten nicht vertretbar. Eine Fixierung von Fixbeträgen, ab denen Pensionssicherungsbeiträge zu bezahlen sind, scheint zielvoller und gerechter und würde eine raschere Harmonisierung des Leistungsniveaus zwischen öffentlich finanzierten und ASVG-Pensionen zusätzlich unterstützen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Dietmar Keck, Dr. Eva Mückstein, Johann Hechtl, Mag. Judith Schwentner, Johann Hell, August Wöginger, Walter Schopf, Werner Neubauer, Ing. Waltraud Dietrich, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Gertrude Aubauer, Erwin Spindelberger, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Norbert Hofer und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann