960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Bürgerinitiative Nr. 72/BI: „Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen) AusBildungsbereich“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 72/BI wurde dem Nationalrat am 21. Mai 2015 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Der Nationalrat wird ersucht,

in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit mehr Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:

           1. Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetzes betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, festgelegt wird.

               Dadurch sollen nicht abgeholte Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.

           2. Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz zugunsten von Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden.

           3. Eine Entlastung des AMS Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 8. Juni 2015 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 17. November 2015 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 72/BI in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Gertrude Aubauer die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Herbert Kickl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann