961 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1418/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restrukturierung der AMS-Leitungsebene und Einführung von Leistungskomponenten bei der Entlohnung der AMS-Spitzenmanager

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zahl der Arbeitslosen ist auf Rekordniveau, - für Jänner 2016 prognostiziert die AMS­Führungsetage mehr als 500.000 Arbeitslose, und gleichzeitig kassieren die AMS-Vorstände immer mehr und zusätzlich fließen enorme Summen in die Verwaltung in den Ländern. So stieg das Jahresgehalt von AMS-Vorstand Buchinger von 163.113 Euro (2008) auf rund 177.580 Euro brutto (2014), jenes seines Kollegen Kopf von 153.250 auf 161.000 Euro. In Zeiten, in denen beim Service vor Ort für die Arbeitslosen eingespart wird, muss auch in den Chefetagen eingespart werden – die Jahresbruttoentgelte der Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter lagen 2014 bei fast 1,8 Millionen Euro.

Gleichzeitig gibt Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) bekannt, dass es keinerlei Leistungskomponenten auf der Grundlage des Stellenbesetzungsgesetz und der Vertragsschablone für die Spitzenmanager des AMS auf Bundes- und Länderebene gibt. Dies obwohl der Rechnungshof die Umsetzung leistungsbezogener Entgeltbestandteile in ausgegliederten Unternehmen seit vielen Jahren einmahnt.

Die FPÖ fordert in diesem Zusammenhang zwei grundlegende Änderungen bei der Entlohnung des AMS­Spitzenmanagements:

             - Das Einfrieren der Gehälter der AMS-Chefs bei steigender Arbeitslosigkeit bzw. die Einführung von Leistungskomponenten, wie es das Stellenbesetzungsgesetz und die Vertragsschablone und der Rechnungshof für Leitungsfunktionen in ausgelagerten Unternehmen und Organisationseinheiten des Bundes ausdrücklich vorsehen.

             - Dabei müssen ausdrücklich Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsentwicklungen als Eckpunkte dieser Leistungskomponenten herangezogen werden.

             - Restrukturierung der AMS-Leistungsebenen in den Ländern

             - Ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für die Steiermark und Kärnten, ein gemeinsamer Geschäftsführer plus Stellvertreter für Tirol und Vorarlberg sowie ein gemeinsamer Geschäftsführer und Stellvertreter für Oberösterreich und Salzburg .

             - Damit könnte man fünf Geschäftsführer und fünf Stellvertreter, also zehn Leitungsfunktionen, einsparen.

             - Das Geld, das dadurch frei wird, ist in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und dem Service für Arbeitsuchende zu investieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Herbert Kickl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann