963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1384/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zuerkennung des Pflegegeldes auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate“

Die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen in Österreich ein nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben ermöglichen und wird gewährt, wenn diese Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert und der Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden monatlich beträgt:

Bundespflegegeldgesetz: ‚§ 4. (1) Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde.‘

Wünschenswert wäre hier eine Möglichkeit für einen kürzeren Bezug, wenn eine tatsächliche Bedürftigkeit, die auch kürzer als sechs Monate sein kann, eintritt. Das ist zum Beispiel im Fall eines Oberschenkelhalsbruches gegeben.

Laut Statistik stürzt ein Drittel aller über 65 Jährigen mindestens einmal pro Jahr, doch Anspruch auf Pflegegeld gibt es in den meisten Fällen hier nicht. Da die Pflegebedürftigkeit zwar momentan intensiv, aber – zum Glück – nicht sehr lange andauert. Ein zusätzliches Problem ist hier auch, dass der Beginn der Leistung vom Antragsdatum abhängt und das Pflegegeld bzw. eine Erhöhung des Pflegegeldes erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten gebührt. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Nachhinein (12-mal jährlich).

Wünschenswert wäre, dass die Leistungen bei diesen kürzeren Fällen an das Antragsdatum gekoppelt und nicht im Nachhinein ausbezahlt wird. Dass die Kosten auch zu dem Zeitpunkt bezahlt werden können, wenn sie tatsächlich anfallen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Norbert Sieber, Ing. Norbert Hofer und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann