964 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 132/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert.

Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Artikel 1, UN­Behindertenrechtskonvention)

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2012 ein ‚Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020‘ vom Ministerrat beschlossen. Der Nationale Aktionsplan (NAP) ist jedoch uneinheitlich gestaltet. Nicht zu allen Zielsetzungen gibt es konkrete Maßnahmen. Die Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen ist teilweise sehr lang gewählt. Indikatoren zur Zielerreichung findet man nur wenige. Die Teilnahme der Bundesländer, die für große Teile der Behindertenpolitik zuständig sind, gestaltet sich unregelmäßig und uneinheitlich.

All dies führt dazu, dass es schwierig ist, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beobachten. Die beiden vorgesehenen Evaluierungen in den Jahren 2016 und 2020 sind zu wenig.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 27. Mai 2015 und 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,
Ing. Norbert Hofer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Helene Jarmer und Norbert Sieber sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag abgelehnt (für den Antrag:
F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Norbert Sieber                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann