967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 557/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regelung der Bedarfsprüfung durch die vor Ort ansässigen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften begünstigt die Bildung kartellartiger Strukturen. Derartige Marktzutrittsbeschränkungen sind mit einer modernen Marktwirtschaft nicht in Einklang zu bringen. Bedarf muss konsumentenorientiert festgestellt werden und nicht durch bereits vorhandene Anbieter, deren Marktmacht mit einer zunehmenden Anzahl von Mitbewerbern schwinden würde.

Die bereits ansässigen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften haben ein den Nutzern gegenläufiges und folglich nicht gemeinnütziges Interesse. Der Wegfall dieser Beschränkung würde es Mitbewerbern ermöglichen, in den Markt einzutreten, was die Wahlmöglichkeiten des Nutzers zu dessen Vorteil erhöht und durch Wettbewerb zudem Effizienz verbürgt.

Art 1 § 7 (3) Z 6a WGG räumt gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften ein, Rechtsgeschäfte zu tätigen, „die – unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 23 – mit der nachträglichen Übertragung des Eigentums (Miteigentums) an ihren Bauten und Anlagen zusammenhängen, bei Wohnungen und Geschäftsräumen, die nicht an gemeinnützige Bauvereinigungen übertragen werden, nur nach Legung eines Angebotes an die Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte gemäß § 15c lit. b.“

Dass sich der sogenannte Fixpreis am Verkehrswert zum Zeitpunkt der Vereinbarung ebendieses Fixpreises orientiert, bedeutet im Verkaufsfall für die betreffende als gemeinnützig anerkannte Wohnbaugenossenschaft arbeitsloses Einkommen und für den Käufer zusätzliche Kosten in beträchtlichem Ausmaß.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Johann Singer, Dr. Gabriela Moser, Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Mag. Michaela Steinacker, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Albert Steinhauser, Franz Kirchgatterer, Ulrike Weigerstorfer, Ing. Thomas Schellenbacher und Katharina Kucharowits sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Ruth Becher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 04

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                                Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau