968 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 304/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, und das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert werden

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sinn und Zweck dieses Antrages ist es, gemeinnützige Bauvereinigungen, und zwar unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen, in die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes einzubeziehen. Gemeinnützige Bauvereinigungen erhalten Steuermittel in wesentlichem Umfang und sind von Ertragssteuern befreit. Dieser Vorteil soll jedoch nicht der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung direkt dienen, sondern an die Nutzer in Form möglichst niedriger Nutzungsgebühren weitergegeben werden. Derartige Vereinigungen, gleich welcher Rechtsform, haben ihr gesamtes Vermögen zur Schaffung Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben im Wohnungs- und Siedlungswesen einzusetzen.

Dem Rechnungshof ist es bisher nicht möglich, gemeinnützige Bauvereinigungen, und zwar unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen, in die Prüfungskompetenz mit einzubeziehen. Durch den bis dato mit der Überprüfung beauftragten Revisionsverband erscheint effiziente Kontrolle nicht gegeben, da massive persönliche Überschneidungen zwischen diesem und den zu prüfenden gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften bestehen. Dieser Umstand begünstigt Intransparenz in höchstem Maße. Angesichts der in ihrem Umfang erheblichen Steuermittel, die im Bereich des gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsbaus zum Einsatz kommen, ist ein Höchstmaß an Transparenz und Effizienz erforderlich, das durch die Prüfkompetenz des Rechnungshofes gewährleistet wäre.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher die Abgeordneten Norbert Sieber, Christian Hafenecker, MA, Dr. Harald Troch, Harald Jannach und Mag. Gerald Loacker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 04

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                       Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau