970 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 571/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemeinnützige Wohnbauträger haben den Auftrag, die Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. Gesetzesänderungen haben dazu geführt, den Sektor teilweise von seinem sozialpolitischen Auftrag zu entfremden.

Im Zuge der Schaffung neuen Wohnraumes werden Eigenmittel des Bauträgers, Darlehen, Fördermittel und Eigenmittel der zukünftigen Bewohner eingesetzt. Dabei ist es rechtlich erlaubt, dass der Bauträger den Bewohnern Zinsen für die seitens des Bauträgers eingesetzten Eigenmittel verrechnet. Deren zulässige Höhe ist vordergründig mit 3,5 Prozent gedeckelt. Zudem ist dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§ 14 Abs. 2 Z 4) folgendes zu entnehmen: „ ... dieser Hundertsatz erhöht sich in dem Ausmaß, in dem der um einen Prozentpunkt verminderte Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres diesen Hundertsatz übersteigt, beträgt jedoch höchstens 5 vH.“

Hier bietet sich offenkundig eine Gelegenheit, das Kostendeckungsprinzip als Säule der Gemeinnützigkeit zu unterlaufen.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harald Jannach die Abgeordneten Norbert Sieber, Christian Hafenecker, MA, Dr. Harald Troch und Mag. Gerald Loacker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 04

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                       Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau