979 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1006/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gendergesundheit und Gesundheitsbericht

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Gendergesundheit ist in Österreich ist auf zwei Ressorts  - BMG und BMASK - aufgeteilt, wobei dem BKA die Koordinierungsaufgaben zur Implementierung des Gendermainstreamings in den übrigen Ressorts übertragen worden sind. Laut aktuellem Rechnungshofbericht (Gendergesundheit in Österreich 2015/3) ist die Trennung von Frauen,- Kinder, und Jugendgesundheit einerseits (BMG) bzw. Männergesundheit anderseits (BMASK) infolge der organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen nicht zweckmäßig und wenig zielführend. Wie in allen Politikfeldern müssen auch in der Gesundheitspolitik geschlechtsspezifische Auswirkungen mitgedacht und Grundlage von Entscheidungen werden. Im Unterschied etwa zur Schweiz gibt es in Österreich kein gesamthaftes Berichtwesen zum Thema Gendergesundheit. Sowohl das BMG als auch das BMASK erstellten jeweils für ihre Teilbereiche eigene Gesundheitsberichte, wodurch weder ein Überblick über die Gesamtsituation, noch eine gesamthafte Grundlage für gesundheitspolitischen Handlungs- und Forschungsbedarf vorhanden ist.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G,N,T, dagegen: S,V,F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 16

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau