981 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1480/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Absolutes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hunde- und Katzenwelpen, die in Zoofachhandlungen erworben wurden, sind statistisch gesehen öfter krank als ihre Artgenossen, die direkt von umsichtigen Züchtern den Weg zu ihrem Besitzer gefunden haben. Denn diese Tiere werden oft zu früh von ihrer Mutter getrennt und demzufolge zu früh, falsch oder gar nicht geimpft. Die Tiere werden zudem oft im Ausland bei unseriösen Züchtern von der Tierhandlung angekauft bzw. über regelrechte ‚Welpengroßhändler‘ vertrieben.

Als Käufer nimmt man an, dass das Tier ausreichend gegen verschiedene Krankheiten geschützt ist, und geht erst dann zum Tierarzt, wenn das Tier krank ist. Nun wird aber immer wieder von Fällen berichtet, in denen Welpen viel zu früh geimpft wurden oder Krankheiten beim Verkauf des Tieres in einer Zoofachhandlung verheimlicht wurden. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Welpen, die das erforderliche Mindestalter von 8 Wochen noch nicht erreicht haben, trotzdem in Zoofachhandlungen zum Verkauf angeboten werden.

Dort werden sie in Boxen mit Fenstern mit oft ausschließlich künstlichem Tageslicht präsentiert; die Möglichkeit für einen Rückzug zum Schlafen oder ruhen und die Möglichkeit zum ungestörten Fressen haben die Welpen dort kaum, obwohl dies dem Alter der Tiere entsprechen würde.

Diese Zurschaustellung der Tiere in Zoofachhandlungen belastet die Tiere sehr. Daher ist es bedauerlich, dass das absolute Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen im Jahr 2008 wieder abgeschafft wurde. Seitdem dürfen - unter den oben genannten Bedingungen - Welpen wieder angeboten werden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Dietmar Keck und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,G,T, dagegen: S,V,N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2015 12 16

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau