982 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1443/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Gen-Lachs in Österreich und der EU

Die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Lachs gehört in Deutschland und Österreich zu den beliebtesten Speisefischsorten – geräuchert oder gedünstet, nun gibt es ihn auch in der Gentechnik-Variante. Amerikanische Hersteller haben angekündigt, einen genmanipulierten Lachs auf den Markt zu bringen. Dieser wurde von der amerikanischen Lebensmittelbehörde FDA zugelassen. Damit ist der Lachs weltweit das erste gentechnisch veränderte Tier, das für die menschliche Ernährung genutzt werden darf. Transparenz gibt es für die Konsumenten nicht, denn das genmanipulierte Tier muss nicht gekennzeichnet werden. Hersteller Ronald Stotish, Chef von AquaBounty, kündigte bereits an, die entsprechenden Lachsprodukte in den USA nicht zu kennzeichnen. Der Verbraucher steht also im Dunkeln, ob er einen genmanipulierten Lachs erwirbt oder nicht.

GENMANIPULIERTER LACHS – VÖLLIG UNBEDENKLICH?

Angeblich ist der Lachs absolut ungefährlich und entspricht den amerikanischen Sicherheits- und Lebensmittelstandards. Welche Daten als Grundlage für die Zulassung verwendet wurden, bleibt jedoch unklar. In dem Zulassungsverfahren der FDA heißt es nebulös, dass Zahlen des Herstellers und ‚einige andere Daten‘ genutzt wurden. Um welche Studien es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Unsicher bleibt außerdem, ob Langzeitwirkungen durch den Genuss beobachtet wurden oder wie sich die mögliche Ausbreitung des Genlachs in der Natur auf die Umwelt auswirken könnte. Umweltauswirkungen in den USA seien nicht zu befürchten, heißt es bei der FDA. Denn die Vermehrung und Aufzucht des genmanipulierten Lachs bleibt in den USA verboten. Bei der Zulassung geht es lediglich um den Verkauf des Produkts. Das heißt, Genlachse dürfen nur im Ausland, zurzeit in Panama und Kanada, ‚zusammengebaut‘ und von dort in die USA importiert werden.

GENLACHS: SCHNELLER, HÖHER, WEITER

Schon Ende der 1980er Jahre hatten AquaBounty-Wissenschaftler zwei Gene auf Lachse übertragen: Eines für ein Wachstumshormon einer anderen Lachsart sowie ein Regulations-Gen einer an kalte Meeresregionen angepassten Fischart. Dadurch sind die Lachse auch bei kalten Wassertemperaturen im Winter aktiv. Anders als herkömmliche Lachse wachsen sie doppelt so schnell und erreichen bereits nach 16 bis 18 Monaten ihr Schlachtgewicht. ‚Normale‘ atlantische Lachse brauchen dafür rund drei Jahre. ‚Dieser Turbolachs ist ein gefährliches Experiment mit unserer Umwelt und der Artenvielfalt in unseren Meeren. Einmal freigesetzt wird sich dieser Lachs nicht wieder einfangen lassen‘, warnt Christoph von Lieven, Greenpeace-Experte für TTIP. ‚Niemand kann garantieren, dass der Genlachs nicht in Gewässer und Meere und letztendlich auch auf unsere Teller gelangt.‘

KOMMT DER GENLACHS AUCH NACH EUROPA?

Die Entscheidung der amerikanischen Zulassungsbehörden hat auch für europäische Konsumenten Auswirkungen. Es ist kein Geheimnis, dass die USA im Rahmen der TTIP Verhandlungen schon jetzt Druck ausüben gentechnisch veränderte Pflanzen, Tiere und daraus gewonnene Lebensmittel auch in der EU zuzulassen. Die europäischen Regeln zur Kennzeichnung von Gentechnikprodukten sind den USA ein Dorn im Auge und drohen durch TTIP als ‚nicht tarifäres Handelshemmnis‘ verschlechtert zu werden oder zu verschwinden.

(Stellungnahme von Greenpeace Deutschland zum Gen-Lachs vom 20.11.2015)

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Martina Diesner-Wais.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Michael Ehmann, Martina Diesner-Wais, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1443/A(E) der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Michael Ehmann, Martina Diesner-Wais, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber einstimmig angenommen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 12 16

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau