983 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/2 (III-139 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts sowie der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Finanzen, Inneres, Justiz

-       Wirkungen rechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf das Pensionsantrittsalter in ausgewählten Ressorts

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres

-       Umbau des Palais Kaunitz für die Anti–Korruptionsakademie (IACA) in Laxenburg

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz

-       Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren am Beispiel ausgewählter Gerichte

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 15. Sitzung am 18. März 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Karin Greiner die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 17. Dezember 2015 behandelt.

 

 

24. Sitzung am 17. Dezember 2015

 

Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren am Beispiel ausgewählter Gerichte:

 

An der Debatte zum Kapitel „Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren am Beispiel ausgewählter Gerichte“ am 17. Dezember 2015 beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Hermann Gahr, Erwin Preiner, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk, Johann Hell, Marianne Gusenbauer-Jäger, Hermann Brückl sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser.

 

 

Bei der Abstimmung am 17. Dezember 2015 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Elmar Mayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/2 (III-139 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2015 12 17

                                    Elmar Mayer                                                                 Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau