989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (763 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten am 19. Jänner 2016 auf Antrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 1 bis 6:

Mit der Anpassung der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 an das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) soll sichergestellt werden, dass einerseits die Grundlage für die Erteilung der Auskünfte zu § 11 Abs. 1 Z 5 und 7 PStSG auf Seiten der Anbieter gegeben ist und anderseits die Auskunftsverlangen über die – eine sichere Übermittlung gewährleistende – Durchlaufstelle nach
§ 94 abgewickelt werden können.

Zu Z 7:

Die Bestimmungen des TKG 2003 sollen gleichzeitig mit dem PStSG in Kraft treten.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Dr. Peter Pilz, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Gernot Darmann, Christoph Hagen, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 01 19

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                              Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann