Vorblatt
Ziel(e)
- Raschere medizinische Hilfestellung durch die Ermöglichung der gebietsüberschreitenden Kooperation der Rettungsdienste
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Errichtung Rahmenabkommen
Mit dem Rahmenabkommen (Staatsvertrag) wird die rechtliche Möglichkeit dafür geschaffen, dass die LH von NÖ und OÖ als die für das Rettungswesen zuständigen Organe Kooperationsvereinbarungen gem. Art. 4 mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in der Tschechischen Republik schließen können.
Wesentliche Auswirkungen
In diesen Kooperationsvereinbarungen werden die Bedingungen und Verfahrensweisen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst detailliert geregelt (u.a. die Durchführung des Einsatzes, Festlegung der geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung, Verfahren beim Transport).
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Gesundheit |
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Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung v.a. im grenznahen Bereich zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erscheint eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich, um den Verunfallten eine zeitnahe medizinische Hilfestellung inkl. Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung unabhängig von den gegebenen Staatsgrenzen sicherzustellen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere durch den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen gefördert und erleichtert werden - das ggst. Abkommen bildet den entsprechenden gesetzlichen Rahmen dafür.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Bei Beibehaltung des Status quo (Tätig-Werden der Rettungseinsatzkräfte nur auf eigenem Staatsgebiet) können vermeidbare gesundheitliche Schäden durch nicht ausreichend zeitnahe Einsätze bei den Verunfallten nicht ausgeschlossen werden.
Keine Alternativen!
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung werden statistische Aufzeichnungen herangezogen werden.
Ziele
Ziel 1: grenzüberschreitende Kooperation der Rettungsdienste
Beschreibung des Ziels:
raschest mögliches Zur-Verfügung-Stellen von medizinischer Hilfe bei Unfällen im grenznahen Gebiet zwischen den Bundesländern NÖ + OÖ auf Österreichischem Staatsgebiet und den Kreisen Südböhmen, Vysocina und Südmähren auf Tschechischem Staatsgebiet.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
- keine grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze |
- grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Errichtung Rahmenabkommen
Beschreibung der Maßnahme:
inhaltliche Abstimmung mit den Einrichtungen der betroffenen Bundesländer (NÖ,OÖ) bzw. dem BMVIT (Befreiung von Geldleistungen für die Benutzung von Bundesstraßen), Verhandlung des Wortlauts des Abkommens, Einleitung und Begleitung des Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozesses im Hinblick auf die In-Kraft-Setzung.
Umsetzung von Ziel 1.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
- kein Abkommen |
- Abkommen in Kraft |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.