Vorblatt

Ziel(e)

       - Raschere medizinische Hilfestellung durch die Ermöglichung der gebietsüberschreitenden Kooperation der Rettungsdienste

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Errichtung Rahmenabkommen

Mit dem Rahmenabkommen (Staatsvertrag) wird die rechtliche Möglichkeit dafür geschaffen, dass die LH von NÖ und OÖ als die für das Rettungswesen zuständigen Organe Kooperationsvereinbarungen gem. Art. 4 mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in der Tschechischen Republik schließen können.

Wesentliche Auswirkungen

In diesen Kooperationsvereinbarungen werden die Bedingungen und Verfahrensweisen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst detailliert geregelt (u.a. die Durchführung des Einsatzes, Festlegung der geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung, Verfahren beim Transport).

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen

Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Gesundheit

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung v.a. im grenznahen Bereich zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erscheint eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich, um den Verunfallten eine zeitnahe medizinische Hilfestellung inkl. Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung unabhängig von den gegebenen Staatsgrenzen sicherzustellen.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere durch den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen gefördert und erleichtert werden - das ggst. Abkommen bildet den entsprechenden gesetzlichen Rahmen dafür.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Bei Beibehaltung des Status quo (Tätig-Werden der Rettungseinsatzkräfte nur auf eigenem Staatsgebiet) können vermeidbare gesundheitliche Schäden durch nicht ausreichend zeitnahe Einsätze bei den Verunfallten nicht ausgeschlossen werden.

Keine Alternativen!

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung werden statistische Aufzeichnungen herangezogen werden.

Ziele

 

Ziel 1: grenzüberschreitende Kooperation der Rettungsdienste

 

Beschreibung des Ziels:

raschest mögliches Zur-Verfügung-Stellen von medizinischer Hilfe bei Unfällen im grenznahen Gebiet zwischen den Bundesländern NÖ + OÖ auf Österreichischem Staatsgebiet und den Kreisen Südböhmen, Vysocina und Südmähren auf Tschechischem Staatsgebiet.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

- keine grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze

- grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung Rahmenabkommen

Beschreibung der Maßnahme:

inhaltliche Abstimmung mit den Einrichtungen der betroffenen Bundesländer (NÖ,OÖ) bzw. dem BMVIT (Befreiung von Geldleistungen für die Benutzung von Bundesstraßen), Verhandlung des Wortlauts des Abkommens, Einleitung und Begleitung des Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozesses im Hinblick auf die In-Kraft-Setzung.

Umsetzung von Ziel 1.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

- kein Abkommen

- Abkommen in Kraft

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.