1006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223 der Beilagen)

Der RH ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG verpflichtet, für Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial– und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Dieser Berichtspflicht kommt der RH mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2013 und 2014 nach. Bei der Erhebung und Berichterstattung handelt es sich gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG und § 14a RHG um eine Darlegung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr in einem Bezugsverhältnis zu den namentlich angeführten Rechtsträgern standen.

Die Darstellung führt dazu, dass auf das konkrete Einkommen einer bestimmten natürlichen Person nicht zwingend rückgerechnet werden kann. Dies vor allem auch deshalb, weil die angeführten Durchschnittswerte auch Zahlungen an ausgeschiedene Personen beinhalten können. Solche Fälle betreffen beispielsweise den Wechsel von Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind und denen auch im Berichtsjahr noch Zahlungen zugeflossen sind. Das bedeutet im Ergebnis, dass auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen keine gesicherten Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten möglich sind.

Die Einkommen setzen sich aus dem Jahresbruttoeinkommen einschließlich Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die ausgewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganzjährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Referenzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu ermöglichen. Die von den Unternehmen und Einrichtungen dem RH übermittelten Daten überprüfte der Rechnungshof auf ihre Plausibilität, nicht jedoch hinsichtlich ihrer materiellen Richtigkeit. Das in diesem Bericht enthaltene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen.

Für den vorliegenden Einkommensbericht erhob der Rechnungshof die durchschnittlichen Einkommen bei 398 Unternehmen und Einrichtungen im Jahr 2013 bzw. 402 Unternehmen und Einrichtungen im Jahr 2014. Dabei handelte es sich für die Jahre 2013 bzw. 2014 um 1.618 bzw. 1.629 Aufsichtsratsmitglieder, 620 bzw. 630 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer sowie 209.853 bzw. 214.692 Beschäftigte.

Die Erhebung erfolgte mittels eines Webformulars. Die in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmen und Einrichtungen wurden nach den Abschnitten der ÖNACE (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, Rev. 2 (2008), „NACE“ in der österreichischen Version) gegliedert. Dazu kamen drei Sonderkategorien, die sich in den speziellen Beschäftigungsverhältnissen der ihnen zugeordneten Einrichtungen begründen (Universitäten, Sozialversicherungen, Einrichtungen künstlerischer Art).

Die Statistik Austria adaptiert kontinuierlich nach einem vorgegebenen Verfahren die ÖNACE–Zuordnungen. Diese Übersicht weist auch die Veränderung der Anzahl der Unternehmen in der jeweiligen ÖNACE von 2013 zu 2014 aus. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die ÖNACE–Kategorien „Land– und Forstwirtschaft; Fischerei“ (A) sowie „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ (B) jeweils nur zwei Unternehmen umfassen und die ÖNACE–Kategorien „Wasserversorgung; Abwasser– und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ (E) und „Herstellung von Waren“ (C) lediglich drei bzw. vier Unternehmen beinhalten. Sie werden daher in keine der grafischen Darstellungen der durchschnittlichen Einkommen aufgenommen.

Der Vergleich zum Bezug des Bundeskanzlers geht auf eine diesbezügliche Anregung der Abgeordneten im Rahmen des Rechnungshofausschusses zurück.

Im Jahr 2013 wiesen 28 Unternehmen und Einrichtungen für insgesamt 70 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer ein Einkommen pro Vollzeitäquivalent aus, das über dem Bezug des Bundeskanzlers (290.740,80 EUR) lag. Im Jahr 2014 wiesen 31 Unternehmen und Einrichtungen für insgesamt 74 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer ein Einkommen pro Vollzeitäquivalent über jenem des Bundeskanzlers (295.393 EUR) aus. Die höchsten durchschnittlichen Einkommen bei Vorstandsmitgliedern wiesen im Jahr 2013 die VERBUND AG (1.357.900 EUR) und die Österreichische Post Aktiengesellschaft (1.323.700 EUR) auf. Im Jahr 2014 waren die durchschnittlichen Einkommen der Vorstandsmitglieder der Unternehmen Österreichische Post Aktiengesellschaft (1.614.400 EUR) und VERBUND AG (1.000.300 EUR) am höchsten.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 25. Sitzung am 11. Februar 2016 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Elmar Mayer.

 

25. Sitzung am 11. Februar 2016

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Erwin Preiner, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Johann Singer, Martina Schenk, Christian Lausch, Dorothea Schittenhelm und Elmar Mayer sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser.

 

Bei der Abstimmung am 11. Februar 2016 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Ein von der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU) eingebrachter Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, N, T; dagegen: S, V).

 

Ein von den Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, T; dagegen: S, V, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (III-223 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2016 02 11

                                    Elmar Mayer                                                                 Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau