1007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (999 der Beilagen): Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)

Die Empfehlung zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR), ABl. Nr. C 111 vom 06.05.2008 S. 1, sieht die Erarbeitung von Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Den Kern des EQR bilden acht Referenzniveaus, die das gesamte Spektrum möglicher Qualifikationen von der Basisbildung bis hin zur höchsten Ebene akademischer und beruflicher Bildung umfassen, und die anhand von Lernergebnissen charakterisiert sind. Der EQR bietet die Möglichkeit, Qualifikationen aus den verschiedenen nationalen Qualifikationssystemen und Lernkontexten auf Basis ihrer Lernergebnisse und nicht mehr wie bisher über Lernwege und Lerninhalte zu vergleichen. Er berücksichtigt Lernergebnisse aus unterschiedlichen Lern- und Arbeitskontexten, die durch formales, nicht-formales und informelles Lernen erzielt werden können. Ziel des EQR ist es, als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Bildungssektoren und Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu fungieren, nationale Qualifikationen auf europäischer Ebene verständlich zu machen, dadurch die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zu fördern sowie deren Teilnahme am lebenslangen Lernen zu unterstützen. Im Sinne der deutschen Sprachfassung der Ratsempfehlung zum EQR wird der Begriff „lebenslanges Lernen“ für die vorliegende Gesetzesmaterie als Synonym für den auch verwendeten Begriff „lebensbegleitendes Lernen“ festgelegt und verwendet.

In Österreich sollen die Niveaus des nationalen Qualifikationssystems durch den NQR transparent gemacht und mit dem EQR verknüpft werden. Bis dato wurden die acht Ebenen des NQR in einem Ministerratsvortrag aus 2009 definiert, sowie Niveaubeschreibungen, Umsetzungsstand und Anbindung an die Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) an die Europäische Kommission gemeldet. Konkrete Zuordnungen von Qualifikationen konnten mangels einer konkreten Ablaufbeschreibung noch nicht durchgeführt werden. Die Qualifikationsniveaus des NQR entsprechen den acht Qualifikationsniveaus des EQR. Der österreichische NQR, der ausschließlich orientierende und keine regulierende Funktion hat, verfolgt insbesondere folgende Ziele:

-       die Erhöhung der Transparenz und die Erleichterung der umfassenden Vergleichbarkeit von Qualifikationen;

-       die Verbesserung der Verständlichkeit des österreichischen Qualifikationssystems in Europa;

-       die Förderung grenzüberschreitender Mobilität;

-       die Weiterentwicklung der Lernergebnisorientierung;

-       die Förderung der Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den formalen und nicht-formalen Bereichen des Qualifikationssystems im Sinne des lebensbegleitenden Lernens und damit verbunden die Stärkung von Prinzipien und Methoden der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Qualifikationen u nd Kompetenzen;

-       die Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Dr. Karlheinz Töchterle, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Sigrid Maurer, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA und Brigitte Jank sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek und der Ausschussobmann Dr. Walter Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Durch die Erweiterung des Kreises der Mitglieder der NQR-Steuerungsgruppe um die Bundes­jugend­vertretung und die Österreichische Privatuniversitäten Konferenz soll sowohl eine Berück­sichtigung des Lern- oder Arbeitsbereichs der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit als auch des privaten tertiären Sektors in der Steuerungsgruppe erfolgen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berück­sichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, dagegen: F, G, nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 02 18

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann