Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkt des Entwurfes:

Teile der Geschichte Österreichs wurden zwar in der Vergangenheit in einer Reihe von Sonderausstellungen wie etwa zuletzt 2005 „Das Neue Österreich“ im Belvedere und „Österreich ist frei!“ auf der Schallaburg oder die Ausstellung „90 Jahre Republik“ der breiten Bevölkerung vermittelt, in Österreich fehlt jedoch eine permanente Einrichtung, die ein breites Spektrum an Fragestellungen mit dem Fokus auf die jüngere und jüngste österreichische Geschichte abdeckt.

Die Planungen zur Errichtung eines Museums zur österreichischen Geschichte reichen bis in die Erste Republik zurück. Im Jahr 1919 dachte der Staatsrat die Einrichtung einer Geschichtekammer an, die in der Republik Deutsch-Österreich kulturelle, identitätsstiftende Werte vermitteln sollte.

In der Nachkriegszeit wurden gleich zwei Institutionen mit nationalem Anspruch geplant. Einerseits etablierte Bundespräsident Dr. Karl Renner 1946, kurz nach dem Beginn der Zweiten Republik im Leopoldinischen Trakt der Hofburg ein „Museum der Ersten und Zweiten Republik“, andererseits wurde unter Leitung von August Ritter von Loehr, Kustos am Kunsthistorischen Museum, in der Neuen Burg am Heldenplatz das Museum für Österreichische Kultur (MÖK) eingerichtet. Während sich das „Renner-Museum“ in den Räumen der Präsidentschaftskanzlei klar auf die Geschichte der Republik bezog, widmete sich das MÖK der Kulturgeschichte Österreichs und seiner ehemaligen Territorien ab der Römerzeit. Bis zu Renners Tod im Jahr 1951 war das „Museum der Ersten und Zweiten Republik“ nur teilweise realisiert worden. Die nachfolgenden Bundespräsidenten setzten die Finalisierung dieser Museumsinitiative nicht fort. Die Bestände des MÖK wurden 1975 magaziniert, erst 1987 wurden sie in Eisenstadt für einige Jahre wieder präsentiert. 1988/89 zeigte man mit der Schau „Bausteine der Republik Österreich“ auch Objekte, des nicht mehr existenten „Museum der Ersten und Zweiten Republik“.

Erneut wurde die Idee für ein Haus der Geschichte seit den 1980er Jahren diskutiert, ausgehend von dem Vorschlag ein „Haus der Republik“ am Albertinaplatz zu errichten. Mitte der 1990er Jahre plädierte Leon Zelman, Leiter des Wiener Jewish Welcome Service, für die Etablierung eines „Hauses der Toleranz“ im Palais Epstein. Die Einrichtung sollte das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und die EU-Beobachtungsstelle gegen Rassismus aufnehmen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, unter Bundesminister Caspar Einem, wurde unter der Leitung von Anton Pelinka im Oktober 1999 eine Machbarkeitsstudie für ein „Haus der Toleranz“ vorgelegt.

Parallel dazu forcierte der damalige Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) Manfried Rauchensteiner, die Erweiterung des HGM um ein „Österreichisches Nationalmuseum“. Der realisierte Teil seiner Idee ist bis heute in der Dauerausstellung „Republik und Diktatur. Österreich 1918–1945“ im HGM zu sehen. Im Auftrag der Salzburger Dr. Wilfried Haslauer Stiftung ließ Rauchensteiner eine Studie durchführen, die sich mit den Möglichkeiten und Problemen der Musealisierung österreichischer Zeitgeschichte befassen sollte. Die damit beauftragte Historikerin Sabine Fuchs legte schließlich erste Überlegungen zu einem „Museum der Zweiten Republik“vor.

Stefan Karner, Historiker an der Universität Graz und Leiter des Ludwig Boltzmann-Institutes für Kriegsfolgenforschung, trat 1998 mit einem Konzeptpapier zu einem „Haus der Geschichte“ an die Öffentlichkeit. Er legte damit auch Ergebnisse der von Wolfgang Schüssel eingesetzten „Denkwerkstatt Österreich Zukunftsreich“ vor. Diese Ergebnisse flossen als Vorüberlegungen in die unter der Leitung von Stefan Karner und Manfried Rauchensteiner erarbeitete Machbarkeitsstudie für das „Haus der Geschichte der Republik Österreich (HGÖ)“ ein. Das im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erarbeitete Papier wurde Bundesministerin Elisabeth Gehrer 1999 vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der Jubiläumsausstellung 2005 im Belvedere äußerte Hannes Androsch, Angehöriger des Proponentenkomitees der Ausstellung, medial den Vorschlag, die verschiedenen Ausstellungen des Gedenkjahres 2005, vor allem jene aus dem Belvedere, der Schallaburg und des Jüdischen Museums Wien, als Grundstock für ein „Haus der Geschichte“ zu verwenden. Des Weiteren schlug Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor, die Objekte aus der Staatsvertragsschau im Belvedere als Basis für ein „Österreich-Museum“ heranzuziehen. Als mögliche Standorte nannte er die ehemalige Staatsdruckerei in der Wollzeile, das Künstlerhaus am Karlsplatz und das HGM im Arsenal. Schon 1946 war die Überführung des Heeresmuseums, wie das HGM noch nach 1945 geheißen hatte, in ein neu zu errichtendes „Österreichisches Nationalmuseum“ erwogen worden.

 

Im März 2006 gaben Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer und Verteidigungsminister Günther Platter eine weitere Studie in Auftrag. Dieses als „Roadmap“ bezeichnete Konzept entstand unter der Leitung von Günther Düriegl, dem Chefkurator der Belvedere-Staatsvertragsschau, und Stefan Karner, sowie unter Mitarbeit einer „ständigen Historiker-Expertengruppe“. Die Studie wurde im Juni 2006 fertiggestellt. Die „Roadmap“ bezog die Machbarkeitsstudie von Karner und Rauchensteiner aus dem Jahr 1999 und die Studie zu einem „Haus der Toleranz“ von Pelinka sowie die Erfahrungen der beiden Großausstellungen zum Staatsvertragsjahr 2005 im Belvedere (kuratiert von Günther Düriegl) und in der Schallaburg (kuratiert von Stefan Karner) mit ein.

Im November 2008 beauftragten die zuständigen Ministerien die Erstellung einer musealen Machbarkeitsstudie für ein „Haus der Geschichte Österreich“. Ein professionelles Museumsberatungsunternehmen unter der Leitung von Claudia Haas erarbeite in Kooperation mit der Firma Lord Cultural Ressources bis Juli 2009 ein detailliertes Konzept.

Ende Jänner 2015 hat Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, Dr. Josef Ostermayer, einen internationalen wissenschaftlichen Beirat unter dem Vorsitz von Univ. Prof. DDr. Oliver Rathkolb zur Erstellung eines Detailkonzepts für ein Haus der Geschichte in der Neuen Burg in 1010 Wien, Heldenplatz, eingesetzt.

Der Beirat setzte sich aus nationalen und internationalen WissenschaftlerInnen, darunter großteils HistorikerInnen, MuseologInnen sowie ArchivarInnen zusammen, deren Forschungsschwerpunkte insbesondere die Bereiche Zeitgeschichte, Frauen- und Geschlechtergeschichte, Anthropologie, Kultur-, Migrations-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sind und die ausgewiesenes Expertenwissen in den Bereichen Ausstellungsgestaltung, Medien sowie Geschichtsvermittlung vorweisen können.

Ausgangspunkt für die Beratungen des internationalen wissenschaftlichen Beirates bildete die erwähntemuseale Machbarkeitsstudie der Arbeitsgemeinschaft Haas & Lordeurop aus dem Jahr 2009 (abrufbar unter der Internetadresse https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=58747).

Der internationale wissenschaftliche Beirat hat am 4. September 2015 die Umsetzungsstrategie für ein „Haus der Geschichte Österreich“ vorgelegt. Diese wurde am 9. September 2015 der Öffentlichkeit präsentiert. Die Umsetzungsstrategie ist unter der Internetadresse www.bka.gv.at abrufbar. Es soll als Museum eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes sein, die die Geschichte Österreichs ab der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zeit von 1918 bis in die Gegenwart einem möglichst breiten Publikum in ihrem europäischen und internationalen Kontext vermittelt und eine objektive historische Auseinandersetzung ermöglicht. Das Haus der Geschichte Österreich soll auch ein aktives und offenes Diskussionsforum für historische Fragestellungen und Themen der Gegenwart sein.

Zusammenfassend soll somit das Haus der Geschichte sein:

-       eine fachlich eigenständig agierende neue kulturelle Einrichtung;

-       ein Kompetenzzentrum für die Darstellung und Erörterung der jüngeren und jüngsten österreichischen Geschichte mit qualitätsvoller, unabhängiger Geschichtsvermittlung in Ausstellungen, Veranstaltungen und der interaktiven Website;

-       ein multifunktionales Forum und eine offene Diskussionsplattform sowie als wachsender Geschichtsspeicher materieller wie immaterieller Zeugnisse, an dem Museen, Archive, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen sowie die Bevölkerung mitwirken;

-       ein zentraler Knotenpunkt im Netzwerk aller mit Geschichtszeugnissen befassten Institutionen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Österreich und im Austausch mit internationalen Einrichtungen und eine Schnittstelle zwischen Forschung und Öffentlichkeit.

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) als herausragende Gedächtnisinstitution Österreichs mit reichhaltigem Erbe der Vergangenheit und mit den zukunftsorientierten Ansprüchen einer modernen Informationsgesellschaft ist die geeignete Einrichtung, das Haus der Geschichte zu beherbergen.

Die ÖNB ist nach dem Bundesmuseen-Gesetz als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts ein eigener Rechtsträger.

Um das Haus der Geschichte organisatorisch an die ÖNB anzubinden, ist eine entsprechende Anpassung des Bundesmuseen-Gesetzes erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Mit den vorgesehenen Maßnahmen sind folgende finanziellen Auswirkungen verbunden:

Auf die Ausführungen im Vorblatt und WFA wird verwiesen.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 13 (Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des Bundes) und Art. 17 B-VG (Stellung des Bundes als Träger von Privatrechten).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

Besonderer Teil

Zu Z 1 (§ 5Abs. 4):

Nachdem das Haus der Geschichte Österreich Teil der ÖNB ist, entstehen der ÖNB Mehraufwendungen für den laufenden Betrieb. Die Basisabgeltung für die ÖNB ist daher ab 2016 um den Betrag zu erhöhen, der ihr durch die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem laufenden Betrieb des Hauses der Geschichte Österreich entsteht. Auf die Ausführungen im Vorblatt und WFA wird verwiesen.

Zu Z 2 und 3 (§ 13 Abs. 1 und 6):

In Abs. 1 ist die Aufgabenstellung der ÖNB als Nationalbibliothek festgelegt.

Der Aufgabenbereich der ÖNB wird in Abs. 6 mit den Aufgaben des Hauses der Geschichte Österreich erweitert. Damit wird auch klar, dass das Haus der Geschichte Österreich Teil der ÖNB ist.

Durch die Ergänzung der Aufgaben der ÖNB mit dem Haus der Geschichte Österreich tritt jedoch keine Änderung in der Aufgabenstellung für das Österreichische Staatsarchiv nach dem Bundesarchivgesetz ein. Nach § 3 Abs. 1 Bundesarchivgesetz obliegt es dem Österreichischen Staatsarchiv, das Archivgut der Bundesdienststellen zu archivieren und nach § 9 leg.cit. der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt nach § 16 auch für das vor dem 1. Jänner 2000 angefallene Archiv- und Schriftgut, das bei einer Bundesdienststelle oder einer ihrer Rechtsvorgänger angefallen ist. Das Österreichische Staatsarchiv ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf insofern berührt, als dessen Generaldirektor ex lege Mitglied des wissenschaftlichen Beirates gemäß § 16 Abs. 5 ist und in der neu zu erlassenden Bibliotheks- und Museumsordnung die Zusammenarbeit zwischen dem Haus der Geschichte und dem Österreichischen Staatsarchiv festzulegen ist. Durch die Einrichtung des Hauses der Geschichte soll aus verwaltungsökonomischen Gründen jedoch keine Parallelstruktur des Bundes für die Archivierung von Archivgut aufgebaut werden.

Die formulierte Zweckbestimmung für das Haus der Geschichte Österreich folgt den Ausführungen des internationalen wissenschaftlichen Beirats in seiner vorgelegten Umsetzungsstrategie. Die Objektivität und Unparteilichkeit des Hauses der Geschichte Österreich soll durch den letzten Satz zum Ausdruck gebracht werden.

Zu Z 4 (§16 Abs. 1 bis 3):

Der bestehenden Bibliotheksordnung der Österreichischen Nationalbibliothek ist eine Museumsordnung für das Haus der Geschichte Österreich anzufügen, die organisatorische, strukturelle und budgetäre Angelegenheiten regelt. Die Regelungen für das Haus der Geschichte Österreich sind in Abs. 1 Z 9 vorgesehen. Die übrigen Regelungen entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage.

Die fachliche Eigenständigkeit gemäß Abs. 1 Z 9 lit. a ist so zu verstehen, dass die wissenschaftliche Direktion des Hauses der Geschichte Österreich im Sinne der Objektivität und Unparteilichkeit fachlich nicht an die Weisungen der Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek gebunden ist. Budgetär und organisatorisch sowie in Personalangelegenheiten unterliegt die wissenschaftliche Direktion den Vorgaben der Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek, mehrere Bestimmungen enthalten diesbezüglich aber Sonderregelungen zur Realisierung einer weitgehenden Eigenständigkeit des Hauses der Geschichte Österreich (siehe insbesondere lit. c und d).

Die Regelung der Zusammenarbeit des Hauses der Geschichte Österreich gemäß Abs. 1 Z 9 lit. b durch Verordnung des Bundeskanzlers, bedeutet nicht, dass damit die Länder nicht zu einer bestimmten Zusammenarbeit verpflichtet werden können. Die diesbezügliche Zusammenarbeit wird auf vertraglicher Ebene zwischen dem Haus der Geschichte Österreich und den jeweiligen Einrichtungen der Länder zu regeln sein. In der Verordnung können daher nur die Grundsätze für das Haus der Geschichte festgelegt werden, die bei einer vertraglichen Zusammenarbeit mit den Ländern zu beachten sind. Da gemäß § 3 Abs. 1 Bundesarchivgesetz das Archivieren von Archivgut des Bundes grundsätzlich dem Österreichischen Staatsarchiv obliegt, kann durch die Bibliotheks- und Museumsordnung nicht in diese Zuständigkeit des Österreichischen Staatsarchivs eingegriffen werden, etwa in der Weise, dass diese verpflichtet wird, für das Haus der Geschichte Archivalien als Dauerleihgabe zu Verfügung zu stellen. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Österreichische Staatsarchiv die Archivalien als Gesamtheit der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen hat. Durch Dauerleihgaben würde eine Fragmentierung des Archivbestandes eintreten, die die wissenschaftliche Arbeit mit den Archivalien erschwert.

Das Budget des Hauses der Geschichte Österreich ist Teil des Budgets der ÖNB, die Museumsordnung hat den Prozess der Festlegung der finanziellen Rahmenbedingungen zu regeln, um die Planungssicherheit für das Haus der Geschichte Österreich sicherzustellen.

Lit. d legt Leitlinien für die Stellung des wissenschaftlichen Beirats fest, der in wichtigen Angelegenheiten insbesondere betreffend die fachliche Ausrichtung und Personalangelegenheiten des Hauses der Geschichte Österreich zu befassen ist.

Zu Z 5 (§ 16 Abs. 5 bis 8):

Damit das Haus der Geschichte der umfassenden Aufgabenstellung fachlich breit fundiert nachkommen kann, ist es angezeigt, hiefür ein Expertengremium (Abs. 5 und 6) beratend hinzuzuziehen.

Die Bestellung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates gemäß Abs. 5 durch Organe des Bundes kann aus kompetenzrechtlichen Gründen unmittelbar erfolgen. Die/der Generaldirektor/in des Österreichischen Staatsarchivs ist ex lege Mitglied dieses Gremiums, um die enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu gewährleisten. Die Länder haben aus kompetenzrechtlichen Gründen ein Entsenderecht. Auf welche Art und Weise die Länder sich auf die Entsendung eines Mitgliedes einigen, bleibt ihnen überlassen. Bei der Bestellung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates ist ausschließlich deren fachliche Qualifikation entscheidend. Nur so ist sichergestellt, dass der Beirat die Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann. Ein besonders Naheverhältnis zu politischen Parteien oder deren Organisationen, sollte vermieden werden. Da vier Mitglieder des Beirates durch Bundesorgane bestellt werden, haben diese die Möglichkeit bei der Bestellung die paritätische Zusammensetzung des Beirates des Beirates mit Frauen und Männer sicherzustellen. Den Vorsitz im wissenschaftlichen Beirat soll ein vom Bundeskanzler bestelltes Mitglied innehaben, womit die sachliche Zuständigkeit des Ressorts widergespiegelt ist.

Die Funktion des wissenschaftlichen Beirates gemäß Abs. 6 bei der Bestellung der wissenschaftlichen Direktorin bzw. des Direktors des Hauses der Geschichte Österreich ist im Sinne der Begutachtungskommission für Leitungsfunktionen im Bundesdienst nach dem Ausschreibungsgesetz zu verstehen. Das Stellenbesetzungsgesetz findet zwar bei der Besetzung der Funktion „wissenschaftliche Direktorin / wissenschaftlicher Direktor des Hauses der Geschichte“ keine Anwendung, da diese Funktion keine Leitungsfunktion im Sinne des Stellenbesetzungsgesetzes ist. Eine Ausschreibung dieser Funktion soll dennoch durch die Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek erfolgen. Die Bewerbungen sind dann nach Ende der Ausschreibungsfrist dem wissenschaftlichen Beirat zur Erstattung eines Bestellungsvorschlages zu übermitteln. Im Bestellungsvorschlag sind ohne Reihung, von den geeigneten Bewerber mindestens die zwei besten Bewerber aufzunehmen. Der Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek kann frei aus dem Vorschlag auswählen. Innerhalb von sechs Monaten nach Bestellung erarbeitet die/der wissenschaftliche Direktor/in in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Beirat ein Konzept zur fachlichen Ausrichtung des Hauses der Geschichte Österreich aus, was dem Prozess betreffend die vorzulegenden Museumskonzepte der Bundesmuseen entspricht. Die Genehmigung hinsichtlich der budgetären Festlegungen des Konzepts hat aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verantwortung durch die Geschäftsführung der ÖNB zu erfolgen.

Weiters soll die Zivilgesellschaft in die Aktivitäten des Hauses der Geschichte Österreich über ein Publikumsforum (Abs. 7 und 8) eingebunden werden. Organisationen unterschiedlicher Gruppen der Zivilgesellschaft wird daher ein Vorschlagsrecht für die Bestellung von Mitgliedern in das Publikumsforum eingeräumt; durch das Vorschlagsrecht des wissenschaftlichen Beirats hinsichtlich fünf Mitglieder des Publikumsforums soll eine enge Zusammenarbeit sichergestellt sein und der Informationsaustausch optimiert werden. Das Publikumsforum kann Anregungen in fachlichen Angelegenheiten an die Verantwortungsträger/innen richten und soll damit Anstöße zur Auseinandersetzungen mit in der Zivilgesellschaft relevanten Themen im Haus der Geschichte Österreich geben.

Insgesamt soll das Publikumsforum 36 Mitglieder umfassen, wobei die dreijährige Funktionsperiode beginnt, wenn zumindest 20 Mitglieder bestellt sind. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Publikumsforums für den Fall gewährleistet werden, wenn etwa eine Organisation von dem ihr zustehenden Vorschlagsrecht nicht Gebrauch macht.

Zu Z 6 (§ 22 Abs. 11):

Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere alle, die für die Errichtung des Hauses der Geschichte erforderlich sind.