1014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 28, 40, 45, 47 und 48, 50, 53 und 54, 56, 58 und 59 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 55, 60, 77, 79, 81 und 82, 84, 87, 89 und 90
Inhaltsverzeichnis
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 28/PET
„Rettet unsere Traditionen und Bräuche“.................................................................................................. 3
Petition Nr. 45/PET
„Abschaffung der Sondermaut auf der A13-Brennerautobahn für den Ziel- und Quellverkehr“........ 4
Petition Nr. 47/PET
„Initiative hochwassersicheres Wörgl“...................................................................................................... 4
Petition Nr. 48/PET
„Rettet den Hörndlwald“............................................................................................................................... 5
Petition Nr. 50/PET
„Für den Erhalt des Bankgeheimnisses - Stopp dem totalen Überwachungsstaat!“........................... 5
Petition Nr. 53/PET
„Bundesbesoldungsreform 2015“................................................................................................................ 6
Petition Nr. 54/PET
„Stopp! Schluss mit der Megadeponie Marchfeldkogel“......................................................................... 6
Petition Nr. 56/PET
„Schutz der Ziesel-Population in ihrem angestammten Lebensraum (IGL-Marchfeldkanal)“............... 7
Petition Nr. 58/PET
„Ausweitung des Schon- und Schutzgebietes für den Tiefbrunnen ‚Salche‘ der Gemeindewerke Telfs“ 7
Petition Nr. 59/PET
„Für die Errichtung einer (Filial-)Apotheke in Oberperfuss“................................................................... 8
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 77/BI
„Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutachtern/Novellierung des Schaden-ersatzrechts)“.. 9
Bürgerinitiative Nr. 79/BI
„betreffend der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV. GP)“ 10
Bürgerinitiative Nr. 81/BI
„betreffend die langfristige Absicherung der Pflegefinanzierung und die jährliche und automatische Valorisierung des Pflegegeldes “............................................................................................................................................... 11
Bürgerinitiative Nr. 82/BI
„betreffend die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zur Frage der weiteren Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM“............................................. 11
Bürgerinitiative Nr. 84/BI
„Asyl-Erstaufnahmezentrum Ossiach“...................................................................................................... 12
Bürgerinitiative Nr. 87/BI
„Flucht beginnt mit Krieg. Für humanitäre Hilfe und menschliches Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten “ 12
Bürgerinitiative Nr. 89/BI
„Erhalt des Hubschrauberstützpunktes Vomp“....................................................................................... 13
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 40/PET
„Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung “ 14
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 55/BI
„betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016“...................................................................................................................................................... 15
Bürgerinitiative Nr. 60/BI
„betreffend gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder“...................................................................... 16
Bürgerinitiative Nr. 90/BI
„Freie Schulwahl 2.0“................................................................................................................................... 17
III. Ausschussantrag
Ausschussantrag......................................................................................................................................... 17
Einleitung
Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu fünf Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. 55, 60, 77, 79, 81 und 82, 84, 87, 89 und 90 sowie die Petitionen Nr. 28, 40, 45, 47 und 48, 50, 53 und 54, 56, 58 und 59. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die der Berichtspflicht unterliegen, und danach die Auflistung jener, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten
Mag.a Gertrude Aubauer, Petra Bayr, MA, Hermann Brückl, Mag.a Christiane Brunner,
Martina Diesner-Wais, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA,
Johann Hechtl, Johann Hell, Ing. Christian Höbart, Dietmar Keck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Hermann Lipitsch, Edith Mühlberghuber, Gabriel Obernosterer, Mag. Friedrich Ofenauer,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Martina Schenk, Julian Schmid, BA,
Norbert Sieber, Hannes Weninger, Georg Willi und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock zu Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 28 betr. "Rettet unsere Traditionen und Bräuche" (20.10.2014)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Ing. Christian Höbart |
22.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BKA (16.4.2015)
|
22.10.2014 – 2.3.2016
1.735 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die österreichische Bundesregierung wird im Rahmen dieser Petition ersucht, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die gewachsenen und überlieferten heimischen Traditionen und Brauchtümer geschützt, gepflegt und insbesondere im kulturellen, im gemeinschaftspolitischen und im religiösen Bereich gefördert werden. Abgeordneter Christian Höbart und die UnterstützerInnen geben zu bedenken, dass Brauchtum und Traditionen für jede Gesellschaft bedeutsam sind, da sie "innere Wärme und auch einen gewissen inneren Zusammenhalt" geben. Durch die moderne Technik werde das Leben generell immer nüchterner, anonymer und hektischer. Aus diesen Gründen sei es daher besonders wichtig, österreichische sowie christlich/abendländische Brauchtümer, Traditionen und Werte zu erhalten.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 45 betr. "Abschaffung der Sondermaut auf der A 13-Brenner Autobahn für den Ziel- und Quellverkehr" (12.3.2015)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hermann Gahr |
12.3.2015 |
14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMVIT (18.6.2015) BMI (22.9.2015) Tiroler LReg. (1.2.2016) |
12.3.2015 – 2.3.2016
13 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die auf der Brennerautobahn verordnete Sondermaut belaste sowohl die Bevölkerung im Wipptal und seinen Seitentälern als auch die dort ansässigen Unternehmen sehr stark, heißt es dieser Petition, die Mandatar Hermann Gahr dem Nationalrat zugeleitet hat. Neben dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf der B 182 leiden die dort ansässigen BürgerInnen auch unter den höheren Kosten für Warenlieferungen und Zustellungen. Diese Benachteiligungen müssen beseitigt werden, damit die Lebensqualität der Bevölkerung und die vorhandenen Arbeitsplätze in der Region auch in Zukunft gesichert sind.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 47 betr. "Initiative hochwassersicheres Wörgl (Dr. Josef Schernthaner, Gerhard Unterberger, Hannes Fischer und Peter Weich)" (23.4.2015)
|
überreicht durch die Abgeordnete |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Carmen Schimanek |
24.4.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMVIT (10.7.2015) BMLFUW (19.8.2015) Tiroler LReg. (22.1.2016) |
24.4.2015 – 2.3.2016
22 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Seitdem vor neun Jahren ein Stadtteil von Wörgl überflutet wurde, leben die Menschen in Angst, wenn es zu starken Regenfällen kommt, heißt es in dieser von Abgeordneter Carmen Schimanek unterstützten Petition. Die BürgerInnen fordern daher eindringlich, dass – ebenso wie in vielen umliegenden Gemeinden – in ihrem Ort ein Damm gebaut wird. Nicht zufrieden geben sie sich mit der Zusage des Landeshauptmannes, den Damm bis 2018 zu realisieren, da die Menschen nicht weitere vier Jahre warten wollen. Wörgl müsse noch heuer hochwassersicher gemacht werden, lautet daher die Forderung.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/dagegen: F, T) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 48 betr. "Rettet den Hörndlwald" (7.5.2015)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Wolfgang Gerstl |
11.5.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMLFUW (24.7.2015) BKA (30.7.2015) |
11.5.2015 – 2.3.2016
517 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für die Rettung des Hörndlwalds, ursprünglich ein Teil des Lainzer Tiergartens, machen sich zahlreiche PetentInnen stark. Der Hörndlwald gilt zur Gänze als Landschaftsschutzgebiet und ist zudem als ein flächiges Naturdenkmal ausgewiesen, heißt es in der Begründung. Die Stadt Wien habe nun aber mit Pro Mente einen Baurechtsvertrag zur Errichtung einer Sonderkrankenanstalt für medizinisch-psychiatrische Rehabilitation vorbereitet, wobei eine Gesamtfläche von 25.305 m2 betroffen ist. Auch wenn das geplante Spital als notwendiges soziales Projekt zu unterstützen ist, so müsse dafür ein anderer Standort gefunden werden, argumentieren die UnterzeichnerInnen. Durch einen Krankenhausbau, der auch die unterirdische Errichtung von Klinik- und Behandlungsräumen, Lichtschächten, Gängen, einer Tiefgarage sowie den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz etc. umfassen würde, wäre das das einzigartige Naherholungsgebiet für die Wiener Bevölkerung massiv bedroht und ginge unwiderruflich verloren. Die Bundesregierung wird daher ersucht, als Vertragspartner der UNESCO auf die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Stadt Wien zu drängen. Im Besonderen müsse sichergestellt werden, dass im Landschaftsschutzgebiet Hörndlwald keine Neubauten errichtet werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/dagegen: G) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 50 betr. "Für den Erhalt des Bankgeheimnisses – Stopp dem totalen Überwachungsstaat!" (22.5.2015)
|
überreicht durch die Abgeordnete |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Ing.in Waltraud Dietrich |
27.5.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMF (13.7.2015; übermittelt am 23.2.2016) |
27.5.2015 – 2.3.2016
548 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses für InländerInnen spricht sich diese Petition aus, die von Abgeordneter Waltraud Dietrich dem Nationalrat zugeleitet wurde. Es sei unter der Titel „Abgabenprüfung“ bzw. „Betrugsbekämpfung“ in Hinkunft möglich, vereinfacht in Konten Einsicht zu nehmen, geben die PetentInnen zu bedenken. In dem von der Regierung geplanten zentralen Kontenregister sollen nicht nur die Girokonten, Bausparkonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots aller Unternehmen, sondern auch aller Privatpersonen aufgelistet werden. Außerdem sollen Banken verpflichtet werden, bei höheren Kapitalabflüssen Mitteilung zu erstatten und das sogar rückwirkend. Diese Maßnahmen würden eine Verletzung des Datenschutzes und der Privatsphäre darstellen und sollten daher nicht umgesetzt werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/dagegen: F, T) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 53 betr. "Bundesbesoldungsreform 2015 (Dienststellenausschuss beim Kommando Einsatzunterstützung, 1120 Wien)" (9.7.2015)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Christian Lausch |
9.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BKA (11.1.2016) |
9.7.2015 – 2.3.2016
127 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser vom Abgeordneten Christian Lausch unterstützen Petition wird massive Kritik an der im Jänner 2015 beschlossenen Novelle zum Dienst- und Besoldungsrecht geübt. Entgegen den Versprechungen der Bundesregierung komme es nämlich sehr wohl zu Einkommensverlusten in den Lebensverdienstsummen, welche spätestens mit der nächsten Vorrückung schlagend werden. Bemängelt wird vor allem, dass durch die Nichteinbindung der Arbeitnehmervertretung eine Vielzahl von berufsspezifischen Besonderheiten während des Gesetzwerdungsprozesses nicht berücksichtigt wurden. Da diese Änderungen Nachteile für alle MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes mit sich bringen, fordern die Einbringer der Petition eine umgehende Sanierung des Gesetzes.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 54 betr. "Stopp! Schluss mit der Megadeponie Marchfeldkogel" (9.7.2015)
|
überreicht durch die Abgeordnete |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag.a Christiane Brunner |
10.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMLFUW (17.12.2015) BMWFW (17.12.2015) |
10.7.2015 – 2.3.2016
169 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Gegen die Errichtung einer großen Deponie für Baurestmassen auf dem Gemeindegebiet von Markgrafneusiedl richtet sich diese Petition, die von Mandatarin Christiane Brunner dem Nationalrat zugeleitet wurde. Auf einer Fläche von 110 Hektar (das entspricht 155 Fußballfeldern) soll über viele Jahrzehnte hinweg ein Berg aus Bauschutt, Bodenaushub und weiteren 145 Abfallarten von mindestens 40 Metern Höhe aufgeschüttet werden. Die Folgen seien eine inakzeptable Zunahme der Feinstaubbelastung und unabsehbare Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, argumentieren die EinbringerInnen der Petition. Obwohl sich die Region bereits jetzt in einem Feinstaubsanierungsgebiet befinde, werde diese unzulässige Mehrbelastung von der Projektwerberin, der Errichtungsgesellschaft Marchfeldkogel, ignoriert. Zusätzlich werde das Verkehrsaufkommen deutlich zunehmen, weshalb auch die großen Nachbargemeinden wie Gänserndorf, Deutsch Wagram und Strasshof die Petition unterstützen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 56 betr. "Schutz der Ziesel-Population in ihrem angestammten Lebensraum (IGL-Marchfeldkanal)" (15.9.2015)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Michael Pock |
17.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMLFUW (16.12.2015) BMG (23.12.2015) |
17.9.2015 – 2.3.2016
172 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Den nachhaltigen Schutz heimischer Ziesel-Vorkommen hat sich eine Petition auf ihre Fahnen geschrieben, die vom Abgeordneten Michael Pock unterstützt wird. Ein Bauprojekt nördlich des Heeresspitals würde eine weitere Bedrohung des stark rückläufigen Bestands des europäischen Ziesels darstellen und sollte daher unbedingt verhindert werden, argumentieren die Petenten. Vielmehr sollte e in geeignetes Naturschutzgebiet auf dem Areal des Heeresspitals sowie auf den umliegenden Flächen - begrenzt durch Brünner Straße, Marchfeldkanal und Johann Weber Straße – geschaffen werden. Außerdem müssten generell mehr proaktive Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziesel-Population in Österreich besser zu schützen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 58 betr. "Ausweitung des Schon- und Schutzgebiets für den Tiefbrunnen 'Salche' der Gemeindewerke Telfs" (5.11.2015)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hermann Gahr |
5.11.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
Tiroler LReg. (12.1.2016) BMLFUW (20.1.2016) |
5.11.2015 – 2.3.2016
1 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Im Zuge der geplanten Errichtung von zwei nebeneinander liegenden Tiefbrunnen in der Gemeinde Telfs wurde auch die die Ausweisung eines rund 800 Hektar großen Schon- und Schutzgebietes beantragt, welches sich zu einem überwiegenden Teil in der Ortschaft Wildermieming befindet, heißt es in dieser vom Abgeordnetem Hermann Gahr unterstützten Petition. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die BewohnerInnen und die Erholungssuchenden, sondern vor allem auf die agrarischen Betriebe. Zudem sei davon auszugehen, dass dieses Projekt zu erheblichen Wertminderungen von Grund und Boden bis hin zur Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben führen wird.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 59 betr. "Für die Errichtung einer (Filial-)Apotheke in Oberperfuss" (5.11.2015)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hermann Gahr |
5.11.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMG (23.12.2015) |
5.11.2015 – 2.3.2016
1 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser Petition wird darauf hingewiesen, dass die Tiroler Tourismusgemeinde Oberperfuss seit dem Jahr 2009 nicht mehr ausreichend mit Medikamenten versorgt ist. Gründe dafür seien die Aberkennung der Hausapotheke nach der Übergabe einer Arztpraxis sowie ein rechtlicher Konflikt zwischen zwei Apothekern, der noch immer nicht geklärt wurde. Diese Situation sei vor allem für die älteren und behinderten Personen, aber auch für Familien mit Kindern, die sich die Arzneimittel in der vier Kilometer entfernten Apotheke in Kematen besorgen müssen, kaum zumutbar. Mit dieser Petition soll auf die Gesundheitsministerin eingewirkt werden, sich für eine entsprechende Änderung des Apothekengesetzes einzusetzen, damit die Errichtung einer (Filial-)Apotheke in Oberperfuss ermöglicht wird.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 77 betr. "Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutachtern/ Novellierung des Schadenersatzrechts)" (26.6.2015)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Fluch Franz |
26.6.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMJ (19.2.2016) |
26.6.2015 – 2.3.2016
229 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Auf die zahlreichen Hürden, die Unfallopfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Weg stehen, macht diese parlamentarische Bürgerinitiative aufmerksam. Im Jahr 2013 ereigneten sich laut Statistik Austria 38.502 Straßenverkehrsunfälle, bei denen 48.044 Personen verletzt wurden. Für den erlittenen Schaden gebührt den Unfallopfern Ersatz der Heilungskosten oder des erlittenen Vermögensnachteils durch die gesetzliche Kfz- Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine Versehrtenrente im Falle eines Arbeits- oder Arbeitswegunfalls. Wenn Unfallopfer mit Versicherungen um Schadenersatz streiten, haben sie in der Praxis aber sehr oft das Nachsehen, da sie nicht nur ein hohes Prozessrisiko tragen müssen, sondern weil sehr häufig mangelhafte medizinische Gutachten vorgelegt werden, heißt es in der Bürgerinitiative. Eine wissenschaftliche Studie, bei der 100 Gerichtsgutachten unter die Lupe genommen wurden, habe ergeben, "dass 80 Prozent nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllten." Außerdem würden oft GerichtsgutachterInnen eingesetzt, die in der Regel auch als PrivatgutachterInnen für Versicherungen tätig oder bei der AUVA angestellt sind.
Die Bürgerinitiative, die ein prominentes Proponentenkomitee vorweisen kann – u.a. die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss sowie namhafte Mediziner – stellt daher folgende Forderungen auf: eine Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutachtern (Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle im Gesundheitsministeriums, bessere Ausbildung, Sanktionen etc.), die Novellierung des österreichischen Schadenersatzrechts (Risikobegrenzung bei den Prozesskosten, Erhöhung des Schmerzensgeldes, Beweislastumkehr, eine echte Abgeltung des entgangenen Unterhalts etc.). sowie eine Konkretisierung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für GutachterInnen im Gesetz. Außerdem sollten GerichtsgutachterInnen, die in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zu Sozialversicherungsträgem und privaten Haftpflichtversicherungen stehen, nur in Ausnahmefällen zur Beurteilung von Schäden herangezogen werden, wenn diese anspruchsbegründend für sozialversicherungsrechtliche Leistungen (Versehrtenrenten) sein können.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 79 betr. "betreffend der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME XXV. GP)." (2.7.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Hohen-ecker Marcus |
3.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMI (23.12.2015) BMJ (19.2.2016) Erstunterzeichner (23. + 25.2.2016) |
3.7.2015 – 2.3.2016
1.419 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Massive Kritik am neuen Staatsschutzgesetz übt diese von Marcus Hohenecker namens der Piratenpartei eingebrachte Bürgerinitiative. Die in dem Gesetz enthaltene verdachtsunabhängige Überwachung ohne richterlichen Beschluss sowie die mangelnden Kontrollmechanismen schaffen ihrer Meinung nach einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht gegenüber allen rechtstreuen Bürgern und leisten der Willkür in der Anwendung des Gesetzes Vorschub. Man könne darin auch keinen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung erkennen, sondern vielmehr einen Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte, welche diese Gesetze eigentlich schützen sollten.
Durch die Eingliederung des Inlandsgeheimdienstes in das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) komme es überdies zu einer Vermischung mit herkömmlichen polizeilichen Aufgaben, sodass in jedem Fall unklar bleibe ob die Behörde im jeweiligen Fall als Geheimdienst oder als Polizeibehörde auftritt. Hinzu komme, dass den neun Landesämtern für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse zugebilligt werden wie dem BVT und somit faktisch zehn neue Geheimdienste geschaffen werden. Unzureichend seien auch die Kontrollbefugnisse des internen Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres, zumal ihm noch die Akteneinsicht verwehrt werden könne. Damit sei ein Eigenleben des - jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogenen - Geheimdienstes vorprogrammiert.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 81 betr. "die langfristige Absicherung der Pflegefinanzierung und die jährliche und automatische Valorisierung des Pflegegeldes" (7.7.2015)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Voget Klaus |
8.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMASK (9.12.2015) |
8.7.2015 – 2.3.2016
83 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die langfristige Absicherung der Pflegefinanzierung sowie die jährliche und automatische Valorisierung des Pflegegeldes stellen die zentralen Forderungen dieser Bürgerinitiative dar. Aufgrund der demographischen Entwicklung müsse im Bereich der Pflege ausreichend Vorsorge getroffen werden, heißt es in der Begründung. Ab dem Jahr 2060 werde ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Ungefähr 85 % der Menschen wollen in den eigenen vier Wänden alt werden, was aber aufgrund der veränderten Familienstrukturen nicht mehr gewährleistet ist, gibt der Erstunterzeichner Klaus Voget (Präsident der Dachorganisation der Behindertenverbände) zu bedenken. Aus diesem Grund wurde auch das Pflegegeld geschaffen, das jedoch seit seiner Einführung im Jahr 1993 Inflationsverluste in der Höhe von 30 % hinnehmen musste. Jede Kürzung oder Verschlechterung schränke aber das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Das Pflegegeld müsse daher jährlich angehoben werden, um zumindest seinen ursprünglichen Wert wieder zu erreichen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N/dagegen: F, G, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 82 betr. "die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zur Frage der weiteren Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM" (7.7.2015)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Egger Roland |
8.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMEIA (16.12.2015) BMLFUW (21.12.2015) BKA (11.1.2016) |
8.7.2015 – 2.3.2016
215 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Österreich bekennt sich per Verfassung zu einem Verbot jedweder Nutzung der Atomkraft, ist aber dennoch Mitglied bei der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM. Allein die aktuelle Entwicklung um die Genehmigung von Subventionsgeldern für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C durch die Europäische Kommission habe deutlich aufgezeigt, zu welcher paradoxen Situation dies führen könne. Österreich klage nun gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die aber auf Grundlage von primärrechtlichen Bestimmungen in einem Gründungsvertrag der Europäischen Union getroffen wurde. Es sollte daher im Rahmen einer parlamentarischen Enquete erörtert werden, mit welcher schlüssigen Begründung eine weitere Mitgliedschaft Österreichs bei EURATOM noch zu rechtfertigen ist.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N/dagegen: F, G, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 84 betr. "Asyl-Erstaufnahmezentrum Ossiach" (20.7.2015)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Prinz Gernot |
23.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMI (15.12.2015) |
23.7.2015 – 2.3.2016
31 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Mit einem umfangreichen Fragenkatalog wenden sich EinwohnerInnen von Ossiach, in dem ein Asyl-Erstaufnahmezentrum errichtet werden soll, an den Nationalrat. Neben den voraussichtlichen Kosten interessieren sich die BürgerInnen vor allem dafür, warum in einer Tourismusgemeinde mit 740 EinwohnerInnen über 120 AsylwerberInnen in einem baufälligen Gebäude untergebracht werden sollen, obwohl andere intakte Objekte angeboten wurden. Überdies hätte man die private Unterbringungs-möglichkeit in Klagenfurt weiter prüfen können. Hinterfragt wird in der Initiative auch, in welchem Verhältnis der Liegenschaftsbesitzer mit der Innenministerin steht. Verärgert zeigen sich die BürgerInnen darüber, dass die Gemeinde Ossiach in der Causa Erstaufnahmezentrum vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/dagegen: F, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 87 betr. "Flucht beginnt mit Krieg. Für humanitäre Hilfe und menschliches Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten" (11.9.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Annerl Brenda |
11.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMI (15.12.2015) BKA (11.1.2016) BMEIA (20.1.2016) |
11.9.2015 – 2.3.2016
627 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Für einen humanitären und menschlichen Zugang in der Flüchtlingsfrage treten zahlreiche Personen im Rahmen dieser Bürgerinitiative ein. Die österreichische Regierung wird aufgefordert, sich in den entsprechenden EU-Organen für folgende Maßnahmen einzusetzen: eine massive Aufstockung der Mittel für UNHCR zur Unterstützung der Menschen in den Krisenregionen im Nahen Osten, das Schaffen legaler Fluchtmöglichkeiten (z.B. durch Resettlement-Programme, EU-Botschaftsverfahren, erweiterte Familienzusammenführungs-möglichkeiten und Arbeitsvisa- bzw. Stipendienprogramme) sowie ein solidarisches Vorgehen bei der Verteilung der Asylwerberlnnen in der EU bei gleichzeitiger Abschaffung des Dublin-Systems. Außerdem sollten Aufnahmezentren in den überlasteten EU-Grenzstaaten unter der Ägide der Union zur Umsetzung einer fairen Verteilung errichtet werden.
Beschluss:
In der Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen (dafür: S, V, F, T/ dagegen: G, N), diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 89 betr. "Erhalt des Hubschrauberstützpunktes Vomp" (24.9.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Khol Andreas |
25.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMLVS (2.12.2015) Tiroler LReg. (25.1.2016) |
25.9.2015 – 2.3.2016
131 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Gehe es nach den Vorstellungen von Verteidigungsminister Gerald Klug, dann sollen in Zukunft alle 66 Hubschrauber des Bundesheeres ausschließlich im Osten Österreichs stationiert werden. Salzburg, Tirol und Vorarlberg würden so zur hubschrauberfreien Zone. Dieser Kahlschlag in Westösterreich stehe dem Schutzauftrag des Bundesheeres klar entgegen, argumentieren besorgte BürgerInnen, ein schnelles Eingreifen im Notfall könne durch die größere Entfernung nicht mehr gewährleistet werden. Außerdem sollten die Piloten auch im Hochgebirge trainieren können, um sich mit den speziellen Gegebenheiten im alpinen Raum vertraut zu machen. Die Kosten für die Stationierung eines Hubschraubers in Tirol seien überschaubar; der Stützpunkt Vomp sollte unbedingt erhalten bleiben.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2 März 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G/dagegen: F, N, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 40 betr. "Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung" (12.12.2014)
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überreicht durch die Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Johann Hell Mag.a Gertrude Aubauer Werner Neubauer Mag.a Judith Schwentner Dr. Marcus Franz |
19.12.2014 |
14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMG (19.5.2015) (18.8.2015) (22.12.2015) BKA-VD (21.8.2015) (28.12.2015) Österr. Seniorenrat (10.11.2015) Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Leitl-Staudinger (8.2.2016) BMASK (24.2.2016) |
19.12.2014 – 2.3.2016
43 |
Zuweisung Gesundheits-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Von Abgeordneten der SPÖ, ÖVP, FPÖ, der Grünen und damals noch des Team Stronach wurde diese Petition unterstützt, in der es um die Einräumung des Stimmrechts für PensionistInnen in den Organen der Selbstverwaltung der Krankenversicherung geht. Derzeit haben nämlich nur Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Organen ein Stimmrecht, heißt es in der Begründung. Da aber auch die Pensionisten maßgeblich zur Finanzierung beitragen, sollten sie mitbestimmen können, lautet die Argumentation. Die UnterzeichnerInnen fordern daher eine entsprechende Novellierung des ASVG sowie aller damit zusammen-hängenden Nebengesetze.
In seiner Sitzung vom 17. November 2015 beschloss der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig folgende Feststellung:
„Der Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen ersucht den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und das Bundesministerium für Gesundheit folgende Fragen, die der Seniorenrat am 10.11.2015 dem Parlament in seiner Stellungnahme übermittelt hat, zu beantworten:
1. Ist der Ausschluss der Mitbestimmung von einem Teil der Mitglieder der Selbstverwaltungskörper, die Leistungsempfänger und Beitragszahler sind, in den Organen der Krankenversicherungen verfassungswidrig?
2. Sind die Bundesministerien zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens verpflichtet, wenn Gesetzesbestimmungen offensichtlich verfassungswidrig sind?
3. Sind die zuständigen Bundesminister bereit, eine Regierungsvorlage im Sinne der Petition vorzulegen?
Weiters ersucht der Ausschuss um eine schriftliche Stellungnahme von Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Leitl-Staudinger (Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der JKU-Linz).“
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 55 betr. "die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016" (17.10.2014)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag.a Kaserer-Zoppoth Andrea |
22.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMBF (26.1.2015) (15.6.2015) Kärntner LReg. (15.2.2016) |
22.10.2014 – 2.3.2016
88 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Der Bezirk Hermagor (18.547 EinwohnerInnen) ist der einzige politische Bezirk Kärntens ohne AHS-Unterstufe. Um all jenen SchülerInnen, die nicht die Neue Mittelschule im Ort besuchen wollen, das tägliche stundenlange Pendeln (bis zu 120 km) in eines der Gymnasien in Villach, Villach Land oder Lienz zu ersparen, fordert eine Bürgerinitiative die Einrichtung einer AHS Unterstufe in Hermagor. Diese Maßnahme würde zudem die Benachteiligung der Region gerade im so wichtigen Bildungsbereich beenden und vielleicht auch die Abwanderung vieler junger Familien stoppen, meinen die UnterstützerInnen..
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 60 betr. "gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder" (28.10.2014)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hopfinger Peter |
30.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
Volksanwaltschaft (21.11.2014) BMG (23.1.2015) BMBF (30.1.2015) Erstunterzeichner (9.4.2015) BMASK (15.5.2015) BMBF-Schul-ärztlicher Dienst (20.1.2016) |
30.10.2014 – 2.3.2016
2.998
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Zuweisung Unterrichts- ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
In Österreich leben über 190.000 Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Epilepsie, Allergien usw.), heißt es im Text dieser Bürgerinitiative. Die Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen seien darauf aber nicht entsprechend vorbereitet. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keinen Diskriminierungen, z.B. durch den Ausschluss von Bildungseinrichtungen oder Veranstaltungen (Wandertagen, Skikursen) komme, da alle Kinder das gleiche Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben, argumentieren die UnterzeichnerInnen.
Falls Unterstützungsleistungen durch Gesundheits- oder Assistenzberufe für die Ausbildung von Kindern zusätzlich erforderlich sind, sollten sie von den Kindergärten und Schulen ohne Extrakosten für die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Es gebe dafür in einigen Bundesländern bereits erfolgreiche Modelle, die als Vorbild dienen können. Zusätzlich brauche es mehr Rechtssicherheit für jene Personen, die Kindern in Ausübung ihres Berufes Unterstützungsleistungen gewähren. Um all dies zu gewährleisten, fordern die UnterstützerInnen die Umsetzung und Anwendung der bereits gesetzlich festgelegten Rechte für Kinder mit chronischen Erkrankungen auf der Basis des 4. Bundes-Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes sowie des Artikels 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie anderer relevanter rechtlicher Regelungen und internationaler Verträge.
Anmerkung: Geschätzt wird, dass rund 200.000 der 1,2 Millionen Kinder und Jugendlichen ihren Schulalltag mit ständigen Beschwerden bzw. chronischen Erkrankungen zu meistern haben, was sie selbst und ihre PädagogInnen vor große Herausforderungen stellt. Zur eingehenden Behandlung der medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Problematik mit dem Ziel, Lösungsansätze für alle Betroffenen zu erarbeiten, lud der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer Ende Mai 2015 gemeinsam mit Volksanwalt Peter Fichtenbauer zur Tagung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ ins Palais Epstein (vgl. Parlamentskorrespondenz Nr. 570, 28.5.2015).
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 90 betr. "Freie Schulwahl 2.0" (16.10.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hernegger Edgar |
20.10.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMBF (20.1.2016) |
20.10.2015 – 2.3.2016
1.991 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die extrem niedrige Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Österreich erschwere die gesetzlich garantierte freie Schulwahl bzw. verunmögliche diese für Eltern mit niedrigem Einkommen. Dadurch werde aber die Umsetzung des Art. 14 (3) der Europäischen Charta der Grundrechte (Recht auf Bildung) verhindert, nämlich die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen. Durch eine Novellierung des Privatschulgesetzes soll daher sichergestellt werden, dass Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht einen Rechtsanspruch auf Abdeckung ihrer Kosten in Höhe der durchschnittlichen Kosten anderer Schulen haben sowie eine volle Autonomie bei der Umsetzung ihrer jeweiligen pädagogischen Inhalte im Rahmen ihrer genehmigten Lehrpläne und Statuten genießen können.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussantrag
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 28, 40, 45, 47 und 48, 50, 53 und 54, 56, 58 und 59 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 55, 60, 77, 79, 81 und 82, 84, 87, 89 und 90 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2016 03 02
Hermann Lipitsch Michael Pock
Berichterstatter Obmann