1023 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 823/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Verfassungs- und Gesetzesänderung schafft die Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof vorab Änderungen von Staatsverträgen oder den Abschluss neuer Staatsverträge, noch vor der Kundmachung im Bundesgesetzblatt auf die Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Diese Neuerung schließt eine Rechtsschutzlücke auf staatsrechtlicher Ebene, die von Fachleuten längst eingefordert wird; zuletzt hat sich auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes dafür ausgesprochen.

Sofern eine derartige Änderung nicht eingeführt wird, besteht die Gefahr einer divergierenden Rechtslage im Außen- und Innenverhältnis der Republik.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Johann Singer, Dr. Josef Cap und Dr. Nikolaus Scherak. Auf Antrag des Abgeordneten Johann Singer wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 3. März 2016 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak und Mag. Wolfgang Gerstl das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen zu dieser Thematik eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, N, dagegen: F, G, T) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die unterzeichneten Abgeordneten teilen den im gegenständlichen Antrag 823/A beinhalteten Gesetzesentwurf nicht, da dieser sowohl aus systematischer Sicht, wie aber auch aus der Sicht der Ausgestaltung der Minderheitsrechte abgelehnt wird. Der Antrag kann daher auch nicht als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen.

Dennoch soll dieses Thema nicht lediglich abgelehnt, sondern auf Grundlage einer wissenschaftlichen Basis weiter im Verfassungsausschuss debattiert werden.“

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Angelika Winzig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Initiativantrags 823/A zur Kenntnis zu nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 03

                            Dr. Angelika Winzig                                                         Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann