1025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 1568/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nutzbarmachung des Alternativfinanzierungsgesetzes für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung (BIP) des österreichischen Tourismus und der Freizeitwirtschaft liegt bei ca. 15%. Dieser besteht zu 99,9% aus kleinen und mittleren Unternehmen, 92% dieser Betriebe beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter/innen und können damit als Kleinstunternehmen bezeichnet werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bankenregulierung und der geringen Eigenkapitaldecke der Tourismusunternehmen stellt die Finanzierung erforderlicher Erneuerungs- und Zukunftsprojekte über herkömmliche Bankenkredite eine zunehmende Herausforderung dar. Es ist heute weniger relevant, ob ein Tourismusunternehmen für seine geplante Investition einen Barzuschuss bekommt; entscheidend ist, dass die Gesamtfinanzierung aufgestellt werden kann. Der Fokus der betrieblichen Tourismusförderung auf die Bereitstellung zinsgünstiger Kreditmittel über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und die Besicherung von Investitionskrediten ist in diesem Zusammenhang positiv zu werten. Dennoch sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die österreichische Tourismuswirtschaft zu prüfen.

Mit dem am 1. September 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) wurde ein Rechtsrahmen für die Etablierung alternativer Finanzierungsformen und insbesondere Crowdfunding geschaffen. Auf Basis des AltFG können kleine und mittlere Unternehmen alternative Finanzinstrumente ohne Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospekts nutzen und ihre Finanzierung über einen einzelnen, klassischen Kreditgeber hinaus, zum Beispiel über eine Internetplattform von einer Masse aus Investoren, der ‚Crowd‘, realisieren. Mit Crowdfunding wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote des Unternehmens erhöht. Eine starke und gesunde Eigenkapitalbasis erleichtert wiederum weitere Verhandlungen mit Banken.

Die Möglichkeiten, die sich für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus dem AltFG ergeben, sind jedoch in der Branche noch nicht im breiten Ausmaß bekannt.“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Gabriel Obernosterer, die Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Josef Schellhorn, Georg Willi, Mag. Maximilian Unterrainer, Matthias Köchl und Gabriel Obernosterer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.

 

Ein Antrag des Abgeordneten Matthias Köchl, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,G,N,T, dagegen: S,V).

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S,V, dagegen: F,G,N,T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 03

                            Gabriel Obernosterer                                                        Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann