1029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1208/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen nationalen Aktionsplan Asyl

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Innenministerium erwartet eine weitere Zunahme von neuankommenden Flüchtlingen. Nach Angaben der Behörden ist die Anzahl der Asylwerber von 2013 auf 2014 um 70 Prozent gestiegen, also von 17.000 auf 28.000 Asylwerber. Die Prognose für 2015 ist, dass diese Zahl nocheinmal deutlich ansteigen wird. Man rechnet mit über 50.000 neuankommenden Asylwerbern. Vor diesem Hintergrund der aktuell mehr als brenzligen Asylsituation sowohl in Österreich wie auch in der gesamten EU bedarf es eines Masterplans. Während auf EU-Ebene die Diskussion bezüglich der Einführung gesamteuropäischer Quoten geführt wird, muss auch in Österreich über effektive Lösungen der momentanen Problemlage nachgedacht werden; dies vor allem auch unter Einbeziehung der Bundesländer. Die derzeitige Situation ist geprägt von einem Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung und gegenseitigen Schuldzuweisungen, alle föderalen Ebenen übergreifend. Doch darf hier nicht das Wichtigste aus den Augen verloren werden: nämlich das Wohl der Schutzsuchenden. Sich auf den in absehbarer Zeit nicht abreißenden Flüchtlingsstrom einzustellen heißt nicht, Notunterkünfte in Form von Zelten zu forcieren - es bedarf längerfristiger Lösungsansätze, die im Einverständnis aller erarbeitet werden. Nur durch Konsens in dieser Angelegenheit kann das oftmals negativ konnotierte Thema der Flüchtlingsunterbringung in einer alle zufriedenstellenden Weise geregelt werden - hierfür bedarf es einer längerfristigen Strategie. Ein Nationaler Aktionsplan Asyl muss Perspektiven entwickeln; von der Unterbringung und Schaffung finanzieller Mittel, zur dringend notwendigen personellen Aufstockung bis hin zu Integrationsmaßnahmen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dr. Georg Vetter und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, nicht anwesend: T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Harry Buchmayr gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 09

                                Harry Buchmayr                                                               Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau