1031 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1530/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Dialogplattform zwischen der Sicherheitsexekutive und der Zivilgesellschaft

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 2008 wurde das Projekt POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE. im BM.I, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, gestartet und dauerte bis Dezember 2015. Der Schutz und die Gewährleistung von Menschenrechten ist Maxime des polizeilichen Handelns. Die Aufgabenstellung der Polizei ist demnach per se eine zutiefst menschenrechtlich begründete, was sich schon aus der Pflicht des Staates, Menschenrechte nicht nur zu respektieren, sondern auch aktiv zu schützen, ergibt. Ein Umstand, der Polizeiorganisationen den Charakter einer Menschenrechtsorganisation verleiht. Diese Entwicklung erfordert einen Paradigmenwechsel innerhalb der Polizei.

Dieser Paradigmenwechsel wurde durch dieses Projekt eingeleitet. Ziel des Projektes war es, das notwendige Bewusstsein und die konzeptionelle Grundlage für eine Umsetzung dieser inhaltlichen Ausrichtung innerhalb des Ressorts zu schaffen. Das Projekt war von Beginn an durch eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zivilgesellschaft geprägt.

In diesem Projekt kooperieren interne Repräsentantinnen und Repräsentanten aller Hierarchieebenen und Funktionsbereiche mit einem externen, interdisziplinären und international zusammengesetzten Expertenteam. In einem strukturierten Dialogverfahren werden alle Ebenen der Sicherheitsexekutive in die inhaltliche Arbeit einbezogen.

Eben diese interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft soll auch nach dem Projektende 2015 in der Linienorganisation weitergeführt und ausgebaut werden.

‚Partizipation‘ soll als übergeordnetes Ziel definiert werden. Dies setzt eine Professionalisierung und Optimierung der Kommunikationsstrukturen und -abläufe voraus. Wichtig ist das partnerschaftliche und kooperative Miteinander zwischen Polizei und der Zivilgesellschaft.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger der Abgeordnete Franz Kirchgatterer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 09

                         Mag. Bernd Schönegger                                                         Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau