1032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Hauptausschusses

über den Antrag 1460/A der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über die Anwendung und Vollziehung der gesetzlichen Grenzschutz- und Asylbestimmungen entgegen der bisherigen Praxis in der Flüchtlingskrise durch die österreichische Bundesregierung

Die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 26. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Wochen reisten unzählige Flüchtlinge nach Österreich ein, ohne dass diese kontrolliert und registriert wurden. Viele bestehende gesetzliche Regelungen wurden von der österreichischen Bundesregierung in letzten Monaten gebrochen - das sogenannte ‚Dublin-System‘ beispielsweise scheint genauso wie das Fremdenpolizei-gesetz völlig außer Kraft gesetzt zu sein.

Wie man beispielsweise an der ‚Zaundebatte‘ erkennen konnte, ist die Bundesregierung mit der jetzigen Situation vollkommen überfordert, es besteht akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Von der ‚Festung Europa‘ über ‚Stacheldraht‘ bis zu ‚Unser Österreich wird nicht umzäunt.‘ ging die Verbalisierung der Inkompetenz und Uneinigkeit. Daneben hat die Flüchtlingskrise auch das ganze Ausmaß der europäischen Handlungsunfähigkeit offenbart, samt einer erschreckenden Entsolidarisierung. Viele Stimmen sprechen bereits von Ende der Europäischen Union.

Aufgrund der Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben und bei der nächsten Welle könnten noch wesentlich mehr Personen unkontrolliert und unregistriert nach Österreich kommen. Schon jetzt sind die Kapazitäten in Österreich ausgeschöpft; sicherheitspolitische Bedenken stehen neben erschöpften räumlichen als auch finanziellen Spielräumen.

Alles in allem ist die österreichische Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden und den permanenten Rechtsbruch zu beenden.“

Der Hauptausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 9. März 2016 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Peter Pilz und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit. (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N)

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Singer einstimmig gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 09

                                  Johann Singer                                                                     Doris Bures

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau