1036 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1476/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine EZA-Leistungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkooperativen Entwicklungsländer

Die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aus der Anfragebeantwortung 185/AB XXV. GP der Bundesministerin für Inneres vom 5.2.2014 zur Anfrage der Abgeordneten Alev Korun vom 5. Dezember 2013 unter der Zahl 196/J, ergibt sich für das Jahr 2012 eine Anzahl abgeschobener, ehemaliger Asylwerber von 481, für das Jahr 2013 (nur die ersten 11 Monate) von nur noch 375.

Davon waren beispielsweise für das Jahr 2013 überhaupt nur 188 Abschiebungen aufgrund rechtskräftiger asylrechtlicher Ausweisungstiteln.

Angesichts des Umstandes, dass bei durchschnittlich 25.000-30.000 Asylanträgen jährlich (vor 2015) rund zwei Drittel der Asylwerber keinerlei Asyl- oder sonstige Bleiberechtsgründe glaubhaft machen können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

In die Hauptherkunftsländer des Asylwerberstroms konnten so gut wie keine Abschiebungen durchgeführt werden (für 2013 etwa: Afghanistan 4, Irak 1, Liberia 0, Sierra Leone 1, Syrien 2, Uganda 0, Äthiopien 0, Burkina Faso 0, Somalia 0, Eritrea 0, …).

Nennenswerte Zahlen von Abschiebungen (insgesamt) hat es nur innerhalb Europas gegeben, wie nach Polen, Rumänien, Ungarn und die Slowakei.

In den meisten Fällen scheiterten außereuropäische Abschiebungen auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die größtenteils Empfänger (oder sogar Schwerpunktempfänger) internationaler Entwicklungshilfe sind. Auch Österreich trägt (bilateral und multilateral) zu den Entwicklungsbemühungen bei.

Entwicklungshilfe sollte angesichts dieser Zahlen dringend an die Bereitschaft der Entwicklungsländer (insbesondere der afrikanischen Staaten) zu koppeln sein, ihre Staatsbürger, die illegal nach Europa einzuwandern versuchen, die in Europa strafrechtlich verurteilt wurden oder denen kein Asylstatus oder subsidiärer Schutz zugestanden wurde, unverzüglich und bedingungslos zurückzunehmen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Mag.a Aygül Berivan Aslan sowie der Ausschussobmann Dr. Josef Cap.


 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend finanzielle Sanktionen bei Nichtrücknahme eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, T, N, dagegen: F, G) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Österreich zählt zu den vom aktuell hohen Flüchtlingsaufkommen am meisten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Bewaffnete Konflikte oder politische Verfolgung vertreiben Menschen aus ihren Heimatländern oder sie sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, weil ihnen Armut, Perspektivlosigkeit sowie Bevölkerungsdruck und Ressourcenknappheit die Lebensgrundlagen entziehen.

Um anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in einer die Menschenrechte achtenden Art betreuen und integrieren zu können, ist es nötig, jene MigrantInnen, die kein legales Bleiberecht zu erwarten haben in ihre Herkunftsländer rückführen zu können. Um dies wirklich umsetzen zu können, braucht es bilaterale bzw. EU-weite Rückübernahmeabkommen und deren Implementierung in den Herkunftsländern.

Österreich und Europa sind derzeit Ziel einer massiven Flüchtlingsbewegung. Es ist daher vor diesem Hintergrund in der Kooperation mit den Herkunftsländern erforderlich, einen stärkeren Fokus auf den Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen im Bereich Migrations- und Asylpolitik zu legen, auch zur funktionierenden Anwendung von Rückübernahmeabkommen.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1476/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, T, dagegen: S, V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1476/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 09

                            Dr. Johannes Hübner                                                              Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann