1038 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 786/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichischer Beitrag zur Unterstützung der Opfer von Kriegsverbrechen und der Verfolgung und eindeutigen Benennung von Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen am Beispiel der Demokratischen Republik Kongo

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Krieg in der Demokratischen Republik Kongo wurde offiziell 2003 beendet, doch Gewalt und der bewaffnete Konflikte in diesem rohstoffreichen Land, das so groß ist wie ganz Westeuropa, stehen aber weiterhin auf der Tagesordnung. Vor allem der Osten des Landes ist geprägt von unvorstellbarer Gewalt. Gerade Frauen und Kinder sind von sexueller und physischer Gewalt am meisten betroffen.

Im Ostkongo werden in jeder Stunde 48 Frauen vergewaltigt. Die Region wird als der gefährlichste Platz der Welt für Frauen und Mädchen benannt. Die Täter sind Milizen und Soldaten der nationalen Armee. Überlebende Frauen und Mädchen erzählen von der schier unvorstellbaren Gewalt, von Massenvergewaltigungen, den daraus resultierenden Schwangerschaften, von der Stigmatisierung, der Traumata, von der vollkommenen Schutzlosigkeit und dem täglichen Kampf ums Überleben.

Im März 2013 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Blauhelmeinsatz im Kongo erweitert und die Bildung einer schnellen Eingreiftruppe beschlossen. Die neuen UN-Einheiten sollen im Rahmen des im Februar 2013 in Addis Abeba beschlossenen Friedensabkommens für die Demokratische Republik Kongo agieren. Gleichzeitig drohen die UN dem zentralafrikanischen Land mit dem Stopp aller Unterstützung, wenn Vergewaltigungsfälle nicht aufgeklärt werden.

Die Truppe solle im Osten des Landes "bewaffnete Gruppen ausschalten", heißt es in der Resolution. Der Sicherheitsrat verurteilte darin scharf "die fortgesetzte Präsenz der Rebellenbewegung M23 in der unmittelbaren Umgebung von Goma" und fordert alle Gruppen auf, ihre Waffen niederzulegen. Geplant ist die Entsendung von gut 3000 Soldaten aus Südafrika, Tansania und Malawi. Sie werden der UN-Mission für den Kongo (MONUSCO) unterstellt und sollen in der ostkongolesischen Stadt Goma stationiert werden. Der Sicherheitsrat hatte in der Vergangenheit bereits die sich verschlechternde humanitäre und Sicherheitslage in der Region scharf kritisiert.

Im März 2014 beanstandete das UN-Menschenrechtebüro in einem Bericht erneut, dass es zwischen 2010 und 2013 im Kongo kontinuierlich zu schwerer sexueller Gewalt gekommen sei. Die Täter würden nur sehr selten zur Verantwortung gezogen. Zainab Hawa Bangura, die UN-Sondergesandte für sexuelle Gewalt in Konflikten, hatte am 30. März 2014 eine Vereinbarung mit dem kongolesischen Ministerpräsidenten Matata Ponya Mapon unterzeichnet. Damit bekräftigte der Regierungschef gegen sexuelle Gewalt vorzugehen. Bangura sagte, dass ein grundsätzliche Umdenken notwendig sei: "Wenn man Frauen nicht in Friedenszeiten respektiert, kann man sie auch nicht im Krieg beschützen."

In Kriegsgebieten sind Vergewaltigungen Teil der Kriegsstrategie. Sexuelle Gewalt ist ein Kriegsmittel, das bewusst eingesetzt wird, um einen Teil der Zivilbevölkerung zu destabilisieren, zu unterdrücken und zu bedrohen.

80 Prozent der weltweiten Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. In 85 Prozent der Konfliktzonen wird von Frauen- und Kinderhandel berichtet. In Ruanda wurden während des Genozids 1994 bis zu 500.000 Frauen systematisch vergewaltigt. In Bosnien und Herzegowina wurden während des Konfliktes zwischen 1992 und 1995 bis zu 50.000 Frauen vergewaltigt. Die Peiniger und Vergewaltiger wurden aber bis dato nicht zur Verantwortung gezogen. Frauen und Kinder, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren, erhalten von ihrer Umgebung oft keine Betreuung, sondern werden verstoßen. Opfer werden eingesperrt, anstatt die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, was die ohnehin entsetzlichen Rahmenbedingungen, wie Armut und Perspektivenlosigkeit, noch verschärft. Trotz der verheerenden Konsequenzen der Vergewaltigungen haben diese aber bisher nicht die internationale Aufmerksamkeit erhalten, die die Schwere des Verbrechens und der Folgen verlangen würde.

Im Juni 2008 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1820, nach der sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten nun als Straftatbestand gilt. Der Rat weist darauf hin, dass „Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder als Bestandteil von Völkermord geahndet werden können“ und im August 2009 die Resolution 1888 als Bericht zur Resolution 1820.

Sie erklärt in seltener Klarheit, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können“. Sie fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen, und sie ermöglicht Sanktionen gegen Länder, in denen während bewaffneter Konflikte sexualisierte Gewalt stattfindet. Vor allem die Möglichkeit für den UN-Sicherheitsrat, Sanktionen zu erlassen, ist ein Fortschritt gegenüber der „weichen“ UN-Resolution 1325.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Mag. Christine Muttonen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Claudia Durchschlag, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Christoph Hagen, einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend österreichischer Beitrag zur Unterstützung der Opfer von Kriegsverbrechen und der Verfolgung und eindeutigen Benennung von Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern ist ein fester Bestandteil der Kriegsführung in vielen aktuellen bewaffneten Konflikten. Im Juni 2008 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter dem Tagesordnungspunkt „Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Resolution 1820, die erstmals explizit den Zusammenhang zwischen sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten und der Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit anerkennt. Die Resolution ist im Zusammenhang mit der ersten Resolution zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“, der im Oktober 2000 angenommenen Resolution 1325 zu sehen, die die wesentliche Rolle von Frauen in der Friedens- und Sicherheitspolitik anerkannte und die besonderen Auswirkungen von Konflikten auf Frauen hervorhob.

In der Resolution 1820 hält der Sicherheitsrat in Anlehnung an das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ausdrücklich fest, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt "ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können". Die Resolution fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen, und stellt in Aussicht, im Rahmen von länderspezifischen Sanktionsregimen auch Sanktionen gegen Konfliktparteien zu prüfen, die in bewaffneten Konflikten Vergewaltigungen oder andere Formen sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen begehen. Vor allem die Möglichkeit für den UN-Sicherheitsrat, in solchen Fällen Sanktionen zu erlassen, ist als Fortschritt gegenüber der UN-Resolution 1325 zu sehen.

Der Schutz von Frauen und Kindern in Krisenregionen und die intensivere Beteiligung von Frauen in der Konfliktvermeidung, der Konfliktbeendigung und dem Wiederaufbau sind ein erklärter Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 786/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 786/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 03 09

                    Tanja Windbüchler-Souschill                                                       Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann