1045 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1360/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Möglichkeit zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension für Pensionisten“

Die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Oktober 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben gegenüber Dienstnehmern im Privatbereich den Vorteil, dass das 13. und 14. Monatsgehalt vierteljährlich zur Auszahlung kommt.

Diese vierteljährlichen Zahlungen werden von diesen laut eigenen Aussagen für das wirtschaftliche Fortkommen als sehr vorteilhaft betrachtet. Durch den Genuss dieser Regelung können zum Beispiel alle drei Monate notwendige Anschaffungen erledigt werde, was im jetzigen Fall schwerpunktmäßig nur zwei Mal jährlich möglich ist.

Aufgrund des niedrigen Einkommens vieler Pensionisten in Österreich und insbesondere der vielen Ausgleichszulagenbezieher (229.366, Stand Dezember 2013) sind die 13. und 14. Monatspension schon längst nicht mehr für Urlaube oder Weihnachtsgeschenke reserviert, sondern helfen diesen Menschen über die Runden zu kommen.

Bei einer Änderung in diesem Sinn könnten insbesondere Menschen mit einer kleinen Pension ein besseres Auslangen finden. Ein aufgeteiltes regelmäßigeres Einkommen würde sich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen positiv auswirken, da damit auch ‚zwischendurch‘ Ausgaben getätigt werden können.

Bei einer direkten Umfrage in einem kleinen Betroffenenkreis würden beinahe alle Befragten so eine Regelung sehr begrüßen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Ing. Markus Vogl, Dietmar Keck und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 10

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann