1046 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1428/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) hat unter anderem die Aufgabe, gem. § 108e Abs. 9 ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung für die folgenden fünf Jahre bzw. auch einen Bericht zur langfristigen Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung zu erstellen. Diese Gutachten bzw. Berichte müssen spätestens bis zum 30. November in der KOLAPS behandelt werden und werden demzufolge erst kurz davor veröffentlicht.

Obwohl gerade diese teuren Gutachten für die Budgetverhandlungen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellen, können sie durch die gesetzlich festgelegte Terminfolge nicht für die parlamentarischen Verhandlungen zum Budget mit einbezogen werden.

Gerade im Hinblick auf die gemeinsam mit dem Budget verhandelten Budgetrahmen wäre es wichtig, dass diese Budgetrahmen auch mit dem kurzfristigen Gutachten in Einklang stehen. Auch der Budgetdienst des Parlaments beklagt im aktuellen Budgetbericht für den Budgetvoranschlag 2016 die aktuell gesetzlich festgelegte Zeitfolge für die Behandlung bzw. Veröffentlichung der Berichte, da diese einer umfangreichen Betrachtung der budgetären Entwicklungen im Wege stehen. Aus diesen Gründen ist ein früheres Fälligkeitsdatum für die Berichte der KOLAPS erforderlich, was der vorliegende Gesetzesänderungsvorschlag vorsieht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich und Mag. Gertrude Aubauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 10

                           Mag. Michael Hammer                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann