1060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr, 498 2 St 13/16x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

 

Die Staatsanwaltschaft Steyr ersucht mit Schreiben vom 12. Februar 2016, 498 2 St 13/16x, eingelangt am 17. Februar 2016, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs 1 und 4 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16. März 2016 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T ) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr, 498 2 St 13/16x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 und 4 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek besteht.

Wien, 2016 03 16

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                             Mag. Dr. Beatrix Karl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau