1067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 850/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information über Gefahren bei der Handy-Benutzung

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um dem Gesundheitsrisiko, das im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung bei der Benutzung von Mobiltelefonen besteht, vorsorglich zu begegnen, ist gezielte Bewusstseinsarbeit erforderlich. In diesem Sinn hat sich die Wiener Ärztekammer in verantwortungsvoller Weise bereits zum wiederholten Male dazu entschlossen, die Bevölkerung z.B. über Plakate in Arztpraxen darüber zu informieren, wie das persönliche Risiko aus medizinischer Sicht minimiert werden kann.

Unter dem treffenden Titel ‚Strahlende Informationen‘ hatte die Wiener Ärztekammer bereits vor bald zehn Jahren erstmals ‚10 medizinische Handy-Regeln‘ formuliert, deren Berücksichtigung zur Minimierung der Strahlungsbelastung beim Verwenden von Mobiltelefonen beiträgt und auch Fragen der Strahlungsbelastung für unbeteiligte Dritte berührt.

Damit steht diese Aktivität der Wiener Ärztekammer im Einklang mit dem Minimierungsprinzip, das u.a. in den wiederholten Äußerungen des Obersten Sanitätsrats der Republik zum Thema Mobilfunk und Strahlungsbelastung einen zentralen Stellenwert einnimmt.

2013 hat die Wiener Ärztekammer die ‚10 medizinischen Handy-Regeln‘ unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Entwicklungen adaptiert, modifiziert und ergänzt. Dabei gehe es - so die Ärztekammer - nicht nur um Aspekte der von Handy bzw. Basisstation emittierten Strahlung, sondern etwa auch um die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch inadäquate Nutzung, die stetig zunehmende Internet- und Handysucht sowie die psycho-sozialen Folgen einer massiven Veränderung der Kommunikationskultur durch die globalisierte Massennutzung der Mobilfunktechnologie. Das Vorsorgeprinzip sei deshalb so wichtig, weil die (gesundheitlichen) Folgen erst in den nächsten Jahrzehnten durch Langzeitstudien definitiv beleg- oder widerlegbar sein werden.

Anders als die Wiener Ärztekammer konnte sich die Regierung in den letzten Jahren nicht für entsprechende Bewusstseinsbildungs- und Vorsorgemaßnahmen erwärmen. Verantwortungsvolles Vorgehen kann jedoch in einem so wichtigen Feld nicht auf das freiwillige Engagement einzelner Organisationen in Teilen des Bundesgebiets und auf eigene Kosten beschränkt bleiben, sondern sollte staatlicherseits und bundesweit aufgegriffen und zum Anlass für eine entsprechende Informationskampagne werden. Ähnlich der langjährig gängigen und regelmäßig als sehr erfolgreich beschriebenen Praxis im Bereich der Verkehrssicherheit ist auch bei der Sicherheit vor Strahlungsbelastung infolge der Benutzung von Mobiltelefonen entsprechendes staatliches Engagement im Sinne des per Verfassung gebotenen umfassenden Gesundheitsschutzes dringend nötig.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. März 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich die Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V, N, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 03 30

                   Johannes Schmuckenschlager                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann