1072 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1058 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungs­gesetz I 2016)

Der vorliegende Entwurf beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1.)           Die verfahrensrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (in der Folge: RL Opferschutz), ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S 57;

2.)           Verankerung einer gesetzlichen Grundlage für die Abfrage von Strafverfolgungsbehörden im Kontenregister, welches mit dem Kontenregister– und Konteneinschaugesetz (KontRegG), BGBl. I Nr. 116/2015 eingeführt wurde;

3.)           Erweiterung des Rechtsschutzes im Strafverfahren, unter anderem durch die teilweise verfahrensrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (in der Folge: RL Rechtsbeistand), ABl. Nr. L 294 vom 6.11.2013 S 1 sowie Umsetzung der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Problematik des agent provocateur;

4.)           Klarstellung der Zulässigkeit der Bestimmung der Zuständigkeit („Delegierung“) auch im Fall der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gisela Wurm und Dr. Johannes Hübner sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T bzw. dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1058 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 04 04

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau