1076 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1591/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, und das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. März 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Gewerbsmäßige Begehung ist auf ihre ursprüngliche Form zurückzuführen da sie in der derzeit geltenden Fassung für die Staatsanwaltschaft und für die tägliche Arbeit der Polizei nicht handhabbar ist.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage (vor allem aufgrund von § 13 Abs. 2a und Abs. 2b SMG) führt der Kauf und Besitz von Kleinstmengen an Drogen für den Eigengebrauch nicht automatisch zu einer Anzeige, wenn der Täter mit den Gesundheitsbehörden kooperiert. Diese Regelung hat sich trotz ihres kurzen Bestehens in der Praxis schon als völlig untauglich erwiesen, da sie auch dazu geführt hat, dass die Polizei nicht mehr alle Möglichkeiten des Ermittlungsverfahrens ausschöpfen kann.

Vor allem in Anbetracht von Sachverhalten, auf welche die beide genannten Normen gemeinsam anzuwenden sind, zeigen sich die massiven Defizite. War es vor der letzten „Strafrechtsreform“ noch ohne weiteres möglich Drogendealer vor Zuführung zu einem Gerichtsverfahren mittels U-Haft dingfest zu machen, so muss sich heute die einschreitende Behörde die Frage stellen, ob sie überhaupt eine Anzeige einbringen darf oder sich mit einer Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde begnügen muss. Mit dieser Regelung wird nicht nur negiert, dass Aufweichungen im Suchtmittelgesetz der gesellschaftlich völlig falsche Ansatz sind – man denke bloß an die Probleme und Gefahren welche Suchtmittel, beginnend mit Alkohol, mit sich bringen – es wird auch nicht berücksichtigt, dass die Bezirksverwaltungsbehörden bloß über beschränkte Ressourcen verfügen. Dies ist ein Umstand, den Prof. Birklbauer schon anlässlich seiner Anhörung am 24.06.2015 zu bedenken gegeben hat.

Letztlich münden diese Normen in einem Sicherheitsfiasko, sodass der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl harsche Kritik übte. In einem Kurier-Interview erklärte er: „Wenn ertappte Dealer früher Suchtgift-Kugeln im Mund hatten, hat das für den Vorwurf einer Gewerbsmäßigkeit gereicht. Heute müssen wir denselben Tätern nachweisen, dass sie zwei weitere Taten geplant oder schon begangen haben. Also müssen wir Verdächtige drei Mal anhalten, bevor Untersuchungshaft verfügt wird.“ Weiters ist dem Zeitungsbericht zu entnehmen: Es wird offen, aggressiv und ohne Angst vor der Exekutive gedealt. In Linz und Innsbruck ist die Polizei ebenfalls alarmiert. Die in der Regel ausländischen, meist im Asylverfahren befindlichen Drogen-Händler wissen, dass im schlimmsten Fall eine Anzeige droht, eine U-Haft aber kein Thema ist. Der Stadtpolizeikommandant von Innsbruck erläutert: „um die gleiche Wirkung zu erzielen, müssen wir nun deutlich mehr Verkauf nachweisen […] Die Bevölkerung erwartet sich aber zu Recht, dass wir gegen diese offen erkennbare Kriminalität etwas machen.“

Die Gesetzgebung hat Regelungen zu erlassen, welche dem Schutz der Bevölkerung dienen und diese nicht gefährden, sie hat für ein wirkungsvolles Strafrecht zu sorgen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gisela Wurm, Ing. Robert Lugar und Mag. Philipp Schrangl sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Harald Troch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 04 04

                                Dr. Harald Troch                                                       Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau