1079 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1489/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit diesen Änderungen wird das OGH-Urteil 3 Ob 138/14m umgesetzt.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Georg Vetter die Abgeordneten Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T) beschlossen.

 

Ferner beschloss der Justizausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T) folgende Feststellungen:

„Mit diesen Änderungen wird das OGH-Urteil 3 Ob 138/14m umgesetzt. Dabei ist davon auszugehen, dass die Folgeprovision das Schicksal der Prämie gem. Abs. 1 teilt, d.h. dann zusteht, wenn und soweit der Versicherungsnehmer die geschuldete Prämie weiter zahlt oder weiter hätte zahlen müssen, hätte der Versicherer seine Verpflichtung erfüllt.

Der Versicherungsvertreter behält den Anspruch auf Folgeprovision im Fall einer ordentlichen Kündigung gemäß § 21 HVertrG. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG darstellenden Verhaltens des Versicherungsvertreters gekündigt oder vorzeitig gelöst hat."

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 04 04

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau