1080 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 967/A der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz, BGBl. Nr. 88/1993, geändert wird

Die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der OGH stellt fest, dass „…die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem … Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, aber noch durch die Ausführung der vermittelten Versicherungsverträge bedingten Vermittlungsprovisionen in Gestalt von Folgeprovisionen ohne jede Einschränkung vorsieht, sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB ist.“ Daher ist iS des eindeutigen und richtungsweisenden Spruches des Obersten Gerichtshofes (OGH 3 Ob 138/14m) Rechtssicherheit herzustellen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 24. Juni 2015 und am 4. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 24. Juni 2015 beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl und Mag. Friedrich Ofenauer. Danach wurden die Verhandlungen vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Debatte am 4. April 2016 ergriffen die Abgeordneten Dr. Georg Vetter, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 04 04

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau