1082 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesge-setz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden, hat der Justizausschuss am 4. April 2016 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Mag. Michaela Steinacker mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: N, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung desBundespräsidentenwahlgesetzes 1971 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung soll – unter Wahrung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Geheimhaltung personenbezogener Daten – der Wahlbehörde bzw. dem Bundeswahlleiter ermöglichen, vor Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge innerhalb weniger Tage hinsichtlich des Vorliegens eines Wahlausschließungsgrunds zu überprüfen, ob die Kandidaten die Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Johannes Jarolim, Dieter Brosz, MSc, Dr. Johannes Hübner und Dr. Peter Wittmann sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Georg Vetter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 04 04

                                Dr. Georg Vetter                                                       Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau