Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung

-       Förderung der qualifikationsadäquaten Integration am Arbeitsmarkt

-       Erleichterter Zugang für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anerkennungsportal und Ausbau der Beratungsstellen

-       Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen

-       Besondere Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

-       Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen

-       Statistische Erfassung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundeshaushalt.

 

Der Bund hat durch das Vorhaben einerseits ein Anerkennungsportal einzurichten, andererseits die Finanzierung der Beratungsstellen sicherzustellen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingssituation in Österreich verbunden mit der Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für Bewertungen unterschiedlicher Qualifikationsniveaus personelle Mehrkosten, die aus der Gebarung der jeweils zuständigen Bundesministerien bzw. der Bundesländer getragen werden.

 

Durch eine bessere Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund (geringere Arbeitslosigkeit, mehr ausbildungsadäquate Beschäftigung) wird mit Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung und der bedarfsorientierten Mindestsicherung und zusätzlichen Einnahmen aus Steuern bzw. SV-Beiträgen gerechnet.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑2.156

‑2.326

‑2.577

‑2.779

‑3.001

Nettofinanzierung Länder

‑357

‑364

‑372

‑379

‑387

Nettofinanzierung Gesamt

‑2.513

‑2.690

‑2.949

‑3.158

‑3.388

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2016

2017

2018

2019

2020

Einrichtung eines Anerkennungsportals

180.000

95.000

95.000

95.000

95.000

Beratungsstellen

1.441.400

1.657.600

1.906.300

2.096.900

2.306.600

Statistische Erfassung

0

27.750

18.907

19.322

19.748

Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung

129.570

132.158

134.804

137.501

140.251

Besondere Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

327.974

334.534

341.225

348.049

355.010

Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen

394.784

402.680

410.733

418.948

427.327

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich)" für das Wirkungsziel "Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von rechtmäßig in Österreich aufhältigen MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berück-sichtigen ist." der Untergliederung 12 Äußeres bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Laut der OECD-Studie zu Integrationsindikatoren aus dem Jahr 2015 sind rund 31% der Personen mit Migrationshintergrund in Österreich überqualifiziert beschäftigt. Besonders hoch ist diese Zahl bei Personen mit Migrationshintergrund, die auch ihre Ausbildung im Ausland (sowohl EU- als auch Drittstaaten) absolviert haben (33% gegenüber 24% bei Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Ausbildung in Österreich absolviert haben). Die Möglichkeit, einer ausbildungsadäquaten Tätigkeit nachzugehen ist insofern von Bedeutung, da das Risiko arbeitslos zu werden mit dem Grad der Qualifikation sinkt. Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, weisen außerdem eine niedrigere Beschäftigungsquote (rd. 77%) auf, als jene Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Qualifikation im Inland erworben haben (rd. 87%). Diese Fakten deuten darauf hin, dass Personen mit Migrationshintergrund, die eine ausländische Ausbildung vorweisen können, deutliche Nachteile am Arbeitsmarkt hinnehmen müssen.

 

Darüber hinaus hält der Nationale Aktionsplan für Integration fest, dass die Beschäftigung zu schlechten Lohn- und Arbeitsbedingungen integrationshemmende Auswirkungen hat. Dazu zählt etwa die nicht-ausbildungsadäquate Beschäftigung.

Durch das Bundesgesetz sollen die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund und die qualifikationsadäquate Beschäftigung gezielt unterstützt werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Statistik Austria stellt in ihrer Studie "Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in Österreich, Modul der Arbeitskräfteerhebung 2014", die im November 2015 veröffentlicht wurde, fest, dass rund ein Viertel (23,5%) der im Ausland geborenen Personen für ihre gegenwärtige berufliche Tätigkeit überqualifiziert sind - bei einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung sind es sogar 27,1%. Gemäß der Studie haben rund drei Viertel der im Ausland geborenen Erwerbstätigen ihre Qualifikationen im Ausland erworben, aber lediglich ein Viertel davon einen Antrag auf Anerkennung gestellt (der in 82% der Fälle positiv erledigt wurde). Insbesondere Personen mit tertiärer Ausbildung stellen einen solchen Antrag (48,8%), deutlich weniger häufig tun dies Personen mit mittlerer Qualifikation (26,6%).

Der Servicecharakter dieses Gesetzesvorhabens soll dazu beitragen, dass mehr Anträge auf Anerkennung oder Bewertung gestellt werden und dadurch die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten fördern.

Wenn die Maßnahmen aus diesem Gesetzesvorhaben nicht umgesetzt werden, besteht die Gefahr einer dauerhaften überqualifizierten Tätigkeit von Migrantinnen und Migranten, die in direktem Zusammenhang mit niedrigeren Sozial- und Steuerabgaben und negativem Integrationsverlauf dieser Zielgruppe steht.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung soll im Jahr 2018 auf Basis der von der Statistik Austria im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens erhobenen Daten erfolgen. Da die Daten jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres erhoben werden, ist die erste vollständige Datenerhebung nach Inkrafttreten des Gesetzes frühestens im 4. Quartal des Jahres 2017 zu erwarten. Daher wurde der angegebene Zeitpunkt der Evaluierung mit 2018 festgesetzt.

 

Die zuständigen Behörden müssen dazu die zeitgerechte und vollständige Übermittlung der laut Anerkennungs- und Bewertungsgesetz erhobenen Daten an die Statistik Österreich sicherstellen. Die Statistik Österreich muss eine zügige Erstellung der Gesamtstatistik und Übermittlung an das BMEIA sicherstellen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung

 

Beschreibung des Ziels:

Die Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung für Drittstaatsangehörige und Personen, die ihre ausländischen Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikation in einem Drittstaat erworben haben, soll die Zahl der Personen, die Anerkennungsverfahren anstreben, erhöhen und dadurch die ausbildungsadäquate Arbeitsmarktintegration fördern.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die derzeitige Situation ist durch fehlende bzw. unzureichende Information über die unterschiedlichen Anerkennungsverfahren und die jeweiligen zuständigen Behörden in Österreich und die unterschiedliche Ausgestaltung der Verfahrensbedingungen gekennzeichnet.

Einheitliche und umfassende Informationen auf einer Online-Plattform und das Angebot einer persönlichen Beratung ermöglichen einen besseren Überblick über Anerkennungsverfahren und verringern dadurch unnötige Behördenwege; einheitliche Verfahrensfristen tragen zur gesteigerten Transparenz bei und die durchschnittliche Verfahrensdauer wird gesenkt. Durch diese Maßnahmen soll die Zahl der Anerkennungs- und Bewertungsverfahren erhöht werden.

 

Ziel 2: Förderung der qualifikationsadäquaten Integration am Arbeitsmarkt

 

Beschreibung des Ziels:

Bestehende Lücken im Anerkennungs- und Bewertungssystem sollen durch die Schaffung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur verbesserten Feststellung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen geschlossen werden, um die Ausübung einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung zu fördern.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aufgrund fehlender formaler Anerkennungen, die oftmals aufwendig und zeit- sowie kostenintensiv sind, sind rund 31% der Personen mit Migrationshintergrund überqualifiziert beschäftigt.

Durch die erhöhte Zahl an Anträgen auf Anerkennung oder Bewertung soll der Prozentsatz an überqualifiziert beschäftigten Personen mit Migrationshintergrund am österreichischen Arbeitsmarkt gesenkt werden.

 

Ziel 3: Erleichterter Zugang für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

 

Beschreibung des Ziels:

Ziel ist es, eine für die Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten bestehende Lücke im Anerkennungs- und Bewertungssystem zu schließen. Durch den erstmaligen Zugang zu Verfahren zur Anerkennung und Bewertung sollen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, welche die Dokumentation ihrer formal erworbenen Qualifikationen aus Fluchtgründen nicht mehr beibringen können, einen verbesserten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit stehen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die ihre Unterlagen nicht mehr beibringen können, weder Anerkennungen noch Bewertungen offen. Dadurch ergibt sich ein wesentlicher Nachteil für den Eintritt in den Arbeitsmarkt, da Qualifikationen für potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht sichtbar gemacht werden können.

Durch die Einführung besonderer Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte wird dieser Zielgruppe der grundsätzliche Zugang zu Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ermöglicht. Dadurch soll die Arbeitsmarktintegration im Allgemeinen sowie die qualifikationsadäquate Beschäftigung im Besonderen gefördert werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anerkennungsportal und Ausbau der Beratungsstellen

Beschreibung der Maßnahme:

Das Anerkennungsportal wird zu Informations-. Orientierungs- und Transparenzzwecken eingerichtet und soll der Zielgruppe bereits vor Stellung des Antrags umfassende Informationen bieten.

Die bereits seit einiger Zeit bestehenden Beratungsstellen sollen ausgebaut werden, damit sie österreichweit ihr umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung stellen können. Die Stellen bieten Beratung in mehreren Sprachen an und unterstützen potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsprozess. Im Rahmen der Beratung wird über mögliche Referenzberufe und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Anerkennungs- und Bewertungsverfahren informiert, abgeklärt, ob ein formelles Anerkennungsverfahren im konkreten Fall notwendig bzw. möglich ist sowie erforderlichenfalls darauf hingewiesen, wenn ein Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hätte (Filterfunktion). Diese Maßnahme soll Migrantinnen und Migranten bei der qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration unterstützen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 2: Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Bewertung stellt eine gutachterliche Feststellung dar, die bisher für Hochschulqualifikationen durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durchgeführt wurde. Diese Gutachten werden vom Arbeitsmarkt positiv angenommen und erlauben Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die im Ausland erworbenen Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu verstehen und diese der Qualifikation entsprechend einzusetzen. Diese mögliche Verfahrensart soll nunmehr auch auf Qualifikationen auf Schul- und Lehrabschlussniveau erweitert werden. Dadurch soll die ausbildungsadäquate Arbeitsmarktintegration gefördert werden.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 3: Besondere Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

Beschreibung der Maßnahme:

Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte haben oftmals aufgrund ihrer Notsituation unverschuldet nicht die Möglichkeit, entsprechende Dokumente für ein Verfahren zur Anerkennung, Bewertung oder Berufsberechtigung vollständig oder teilweise vorzulegen. Für diese Zielgruppe sollen die Berufsqualifikationen durch geeignet erscheinende Verfahren festgestellt werden, die in deutscher Sprache durchgeführt werden sollen. Dadurch soll den speziellen Bedürfnissen dieser Zielgruppe bedarfsgerecht begegnet werden.

 

Umsetzung von Ziel 3, 2

 

Maßnahme 4: Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Beschreibung der Maßnahme:

Mit diesem Gesetz sollen bestimmte Verfahrensbedingungen für im Drittstaat erworbene Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen an jene von im EWR- oder in der Schweiz erworbene Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen angeglichen werden. Die Bestimmungen hinsichtlich Verfahrensdauer und Ausgleichmaßnahmen sollen vereinheitlicht werden, um den rascheren Arbeitsmarkteinstieg zu ermöglichen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Maßnahme 5: Statistische Erfassung

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit existiert keine einheitliche Erfassung von Verfahren zur Anerkennung und Bewertung. Daher können die Anerkennungen und Bewertungen nicht in Relation zu den derzeit erhobenen Daten zur Überqualifizierung von Migrantinnen und Migranten gesetzt werden.

Die zuständigen Behörden erheben zukünftig in einheitlicher und transparenter Weise die relevanten Daten, die dazu beitragen, detaillierte Analysen über den Integrationsverlauf in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

397

405

413

421

429

Betrieblicher Sachaufwand

139

142

144

147

150

Werkleistungen

1.621

1.780

2.020

2.211

2.421

Aufwendungen gesamt

2.157

2.327

2.577

2.779

3.000

 

in VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

5,29

5,29

5,29

5,29

5,29

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Personalkosten

265

270

275

281

287

Betriebliche Sachkosten

93

94

96

98

100

Kosten gesamt

358

364

371

379

387

 

in VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Personalaufwand

3,53

3,53

3,53

3,53

3,53

 

Erläuterung

 

Durch die rascheren Anerkennungsverfahren, die sich durch die Fristverkürzung ergeben, wird die Arbeitsmarktintegration beschleunigt. Bei einer schnelleren Beschäftigungsaufnahme ist in Folge mit niedrigeren Ausgaben im Bereich der bedarfsorientierten Mindestsicherung zu rechnen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Es ist damit zu rechnen, dass die ausbildungsadäquate Beschäftigung auch positive Auswirkungen auf die Entlohnung haben wird.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

2.156

2.326

2.577

2.779

3.001

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

12.02.03 Integration

 

220

165

156

157

159

gem. BFRG/BFG

20.

 

1.441

1.657

1.906

2.097

2.306

gem. BFRG/BFG

30.

 

287

293

299

305

311

gem. BFRG/BFG

31.

 

208

211

216

220

225

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung der zu erwartenden Mehrkosten wird in den zukünftigen BFRG sicher zu stellen sein.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Bewertung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1,28

95.978

97.898

99.856

101.853

103.890

Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1,20

89.979

91.779

93.615

95.487

97.397

 

Länder

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

2,70

202.454

206.503

210.633

214.845

219.142

SUMME

 

 

 

292.433

298.282

304.247

310.332

316.539

Besondere Verfahrensbestimmungen Asylberechtigte

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

2,41

180.709

184.323

188.009

191.769

195.605

 

Länder

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

0,83

62.236

63.480

64.750

66.045

67.366

SUMME

 

 

 

242.944

247.803

252.759

257.815

262.971

Koordinierung und Evaluierung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

0,40

29.993

30.593

31.205

31.829

32.466

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

GESAMTSUMME

 

661.349

674.576

688.067

701.828

715.865

 

Davon Bund

396.659

404.592

412.684

420.938

429.357

 

Davon Länder

264.689

269.983

275.383

280.891

286.508

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

VBÄ GESAMT

 

8,82

8,82

8,82

8,82

8,82

 

Davon Bund

5,29

5,29

5,29

5,29

5,29

 

Davon Länder

3,53

3,53

3,53

3,53

3,53

 

Bedeckung BMEIA: Für die laufende Betreuung des Anerkennungsportals, die Evaluierung dieses Bundesgesetzes und die damit verbundenen Koordinierungsaufgaben ergibt sich ein geschätzter personeller Mehrbedarf von 0,4 VBÄ für die Jahre 2016 bis 2020, der zu Lasten der Gebarung Integration zu bedecken ist.

 

Bedeckung BMBF: Im Bereich der Bewertungsverfahren wird, basierend auf etwa 1.000 durchgeführten Bewertungsverfahren im Jahr 2015, von einer Steigerung von rund 15% der Verfahren ausgegangen. Das ergibt, auf der Basis von 1.680 für 1 VBÄ und einen Zeitaufwand von zwei Stunden pro Antrag, einen personellen Mehrbedarf von 0,18 VBÄ.

Im Bereich der Anerkennung ergibt sich durch die vorgesehene Fristverkürzung ein Mehraufwand von rund 15%, was, auf Basis von derzeit vorhandenen 8 VBÄ für diesen Bereich, einem personellen Mehrbedarf von 1,2 VBÄ entspricht.

Ausgehend von 80.000 Asylanträgen (2015) und einer Anerkennungsquote von 42% sowie dem von der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 vereinbarten Plan für die Aufnahme von Flüchtlingen (37.500 im Jahr 2016, 35.000 im Jahr 2017, 30.000 im Jahr 2018 und 25.000 im Jahr 2019) ergibt sich für diese Maßnahme ein potentieller Personenkreis von etwa 13.387 Personen pro Jahr. Durch die Altersbereinigung (unter 15 und über 64 Jahren) reduziert sich diese Personenanzahl auf etwa 8.701 pro Jahr. In Bezugnahme auf die aktuellen Zahlen der AMS-Statistik im Rahmen der Kompetenzchecks und bezüglich der inhaltlichen Kompetenz des BMBF, was die Qualifikationsniveaus betrifft, verfügen etwa 20% der Personengruppe über einen Pflichtschulabschluss und 27% über einen Matura-ähnlichen Abschluss, wodurch sich eine Zahl von rd. 4.090 Personen pro Jahr ergibt. Es wird davon ausgegangen, dass rd. 10% dieser Personengruppe keine Dokumente vorweisen kann, woraus sich eine maximale Personenanzahl von rd. 409 Personen pro Jahr als Zielgruppe für diese Maßnahme ergibt. Für die neu einzuführenden Verfahren bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten beläuft sich der personelle Mehrbedarf, auf Basis einer Bearbeitungszeit von rd. sechs Stunden pro Antrag, auf rund 1,46 VBÄ.

Insgesamt erwächst ein personeller Mehrbedarf von insgesamt 2,84 VBÄ pro Jahr, der zu Lasten der Gebarung des BMBF zu bedecken ist.

 

Bedeckung Bundesländer bzw. BMG: Im Bereich der Anerkennung ergibt sich durch die vorgesehene Fristverkürzung im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung ein Mehraufwand von rund 15%, was, auf Basis von angenommenen, derzeit dafür eingesetzten 18 VBÄ, einem personellen Mehrbedarf von 2,7 VBÄ entspricht.

Ausgehend von 80.000 Asylanträgen (2015) und einer Anerkennungsquote von 42% sowie dem von der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 vereinbarten Plan für die Aufnahme von Flüchtlingen (37.500 im Jahr 2016, 35.000 im Jahr 2017, 30.000 im Jahr 2018 und 25.000 im Jahr 2019) ergibt sich ein potentieller Personenkreis von etwa 13.387 Personen pro Jahr. Durch die Altersbereinigung (unter 15 und über 64 Jahren) ergibt sich eine Personenanzahl von etwa 8.701 pro Jahr. In Bezugnahme auf die aktuelle Arbeitskräfteerhebung sind rd. 10% der im Ausland geborenen Erwerbstätigen im Gesundheitsbereich tätig, damit reduziert sich die potentielle Zielgruppe auf rd. 870 Personen. Es wird davon ausgegangen, dass rd. 10% dieser Personengruppe keine Dokumente vorweisen kann, dies ergibt als potentielle Zielgruppe für diese Maßnahme im Gesundheitsbereich rd. 87 Personen pro Jahr. Bei geschätzten 16 Arbeitsstunden pro Antrag ergibt sich ein personeller Mehrbedarf an 0,83 VBÄ.

Insgesamt erwächst ein personeller Mehrbedarf von insgesamt 3,53 VBÄ pro Jahr, der zu Lasten der Gebarung der Bundesländer bzw. des BMG zu bedecken ist.

 

Bedeckung BMWFW:

Im Bereich der Bewertungsverfahren für Hochschulqualifikationen wird, basierend auf etwa 6.100 durchgeführten Bewertungsverfahren im Jahr 2015 und einem durchschnittlichen Zeitaufwand von rund zwei Stunden pro Antrag, von einer Steigerung von 15% für das Jahr 2016 ausgegangen. Das ergibt einen personellen Mehrbedarf von 1,1 VBÄ pro Jahr.

Ausgehend von 80.000 Asylanträgen (2015) und einer Anerkennungsquote von 42% sowie dem von der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 vereinbarten Plan für die Aufnahme von Flüchtlingen (37.500 im Jahr 2016, 35.000 im Jahr 2017, 30.000 im Jahr 2018 und 25.000 im Jahr 2019) ergibt sich ein potentieller Personenkreis von etwa 13.387 Personen pro Jahr. Durch die Altersbereinigung (unter 15 und über 64 Jahren) reduziert sich diese Personenanzahl auf etwa 8.701 pro Jahr. In Bezugnahme auf die aktuelle AMS-Statistik verfügen etwa 23% dieser Personengruppe über eine Hochschulqualifikation, die in die Zuständigkeit des BMWFW fallen könnte; das sind etwa 2.001 Personen. Wird davon ausgegangen, dass rd. 10% dieser Personengruppe keine Dokumente vorweisen kann, so handelt es sich um ca. 200 Personen pro Jahr. Bei geschätzten 6 Arbeitsstunden pro Antrag ergeben sich rund 0,7 VBÄ im Bereich des BMWFW sowie der Hochschulen.

Im Bereich der Lehrabschlüsse ist durch die neu eingeführten Bewertungsverfahren und die besonderen Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, auf Basis von 876 abgeschlossenen Gleichhaltungsverfahren im Jahr 2015, von einer Steigerung der Antragszahlen in der Höhe von rund 15% auszugehen. Auf Basis von 3,2 Stunden Zeitaufwand pro Antrag ergibt sich für diese Steigerung ein Mehrbedarf an 0,25 VBÄ pro Jahr.

Insgesamt erwächst ein personeller Mehrbedarf von insgesamt 2,05 VBÄ, pro Jahr, der zu Lasten der Gebarung des BMWFW zu bedecken ist.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

138.831

141.607

144.439

147.328

150.275

 

Länder

92.641

94.494

96.384

98.312

100.278

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Anerkennungsportal

Bund

1

180.000,00

180.000

 

 

 

 

 

 

1

95.000,00

 

95.000

95.000

95.000

95.000

SUMME

 

 

 

180.000

95.000

95.000

95.000

95.000

Beratungsstellen

Bund

1

1.441.400,00

1.441.400

 

 

 

 

 

 

1

1.657.600,00

 

1.657.600

 

 

 

 

 

1

1.906.300,00

 

 

1.906.300

 

 

 

 

1

2.096.900,00

 

 

 

2.096.900

 

 

 

1

2.306.600,00

 

 

 

 

2.306.600

SUMME

 

 

 

1.441.400

1.657.600

1.906.300

2.096.900

2.306.600

Statistische Erfassung

Bund

1

27.750,00

 

27.750

 

 

 

 

 

1

18.907,00

 

 

18.907

 

 

 

 

1

19.322,00

 

 

 

19.322

 

 

 

1

19.748,00

 

 

 

 

19.748

SUMME

 

 

 

 

27.750

18.907

19.322

19.748

GESAMTSUMME

 

 

 

1.621.400

1.780.350

2.020.207

2.211.222

2.421.348

 

Bedeckung BMEIA: Für die Einrichtung eines Anerkennungsportals wird mit Kosten iHv € 180.000, für den laufenden Betrieb in den Folgejahren mit Kosten iHv € 95.000 gerechnet. Die Kosten für die statistische Erfassung betragen € 18.500 für das Kalenderjahr 2017 und für die einmalige Implementierung € 9.250 und werden vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres zu Lasten der Gebarung Integration bedeckt.

 

Bedeckung BMASK: Die Kosten für die Beratungsstellen belaufen sich für 2016 voraussichtlich auf rund € 1,44 Mio, Um die Finanzierung aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik in ausreichender Höhe sicherzustellen, wird in den beiden folgenden Jahren mit einer Kostensteigerung von 15% gerechnet. Dies beruht auf einer angenommenen weiteren Steigerung der Zahl der Beratenen (2014: 6.210, Hochrechnung 2015 auf Basis 1.Hj: 7.000 Personen) um jährlich 13% sowie einem Inflationsfaktor von 2%. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsströme und des neuen Anerkennungsgesetzes wird in den nächsten Jahren ein größerer Anstieg der Ratsuchenden erwartet. Danach wird sich dieser etwas abflachen, weswegen ab 2019 nur mehr mit einer gesamt 10%-igen Steigerung der Kosten gerechnet wird.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.