Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt.
- Zusammenarbeit bei grundlegende Normen und Standards, nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft, Handel und Investitionen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Rohstoffen, Gerechtigkeit und Freiheit, einschließlich des Themas Migration, der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen einschließlich der Korruption.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der Beziehungen zur Mongolei
Wesentliche Auswirkungen
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen umfasst eine Zusammenarbeit in vier wesentlichen Bereichen:
• grundlegende Normen und Standards,
• nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft,
• Handel und Investitionen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Rohstoffen
• Gerechtigkeit und Freiheit, einschließlich des Themas Migration und Kriminalitätsbekämpfung.
Das Abkommen definiert insbesondere die bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der nachhaltigen Entwicklung sowie bei Handel und Investitionen. Es enthält rechtliche Verpflichtungen für die Mongolei in den Bereichen Menschenrechten und der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Terrorismus. Das Abkommen bildet eine Grundlage für die Vertiefung und Diversifizierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Mongolei.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Bei dem gegenständlichen Abkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen. Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
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Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2017 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Förderung von Institutionen und Projekten zur Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen" für das Wirkungsziel "Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern." der Untergliederung 12 Äußeres bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Am 27. Juli 2009 ermächtigte der Rat die Kommission, ein Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommen mit der Mongolei auszuhandeln. Die Verhandlungen mit der Mongolei wurden in Ulan-Bator im Januar 2010 eingeleitet und im Oktober 2010 abgeschlossen. Nach Billigung der Ergebnisse der Verhandlungen durch die Gruppe „Asien –Ozeanien“ des Rates der Europäischen Union (COASI) wurde das Abkommen am 20. Dezember 2010 in Ulan-Bator von beiden Seiten paraphiert und am 30. April 2013 von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton gemeinsam mit dem mongolischen Außenminister Luvsanvandan Bold in Ulan-Bator unterzeichnet.
Das Rahmenabkommen ersetzt das Abkommen von 1993 über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Mongolei und stellt einen weiteren wichtigen Schritt zu einem stärkeren politischen und wirtschaftlichen Engagement der EU in Ostasien dar.
Die Mongolei ist als parlamentarische Demokratie ein wichtiger Wertepartner in Ostasien. Als eines der 10 rohstoffreichsten Länder der Erde ist sie für uns Europäer ein attraktiver Partner. Die Mongolei ist das neunzehntgrößte Land der Welt und strategischer Knotenpunkt zwischen den schnell wachsenden Märkten China und Russland. Die Mongolei macht auf ihrem selbst gewählten Weg hin zur Demokratie gute Fortschritte.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne dieses Abkommen würden das weitere politische und wirtschaftliche Engagement der EU in der Mongolei erschwert werden.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Keine EU-Folgenabschätzungen bekannt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Durch statistische Handelsdaten der Europäischen Union und der Statistik Austria. Weiters durch Berichte zwischenstaatlicher Organisationen und von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Mongolei (z.B. des Counter-Terrorism Committee des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Fragen der Terrorismusbekämpfung oder von Transparency International betreffend zu Fragen der Korruptionsbekämpfung). Gesonderte organisatorische Maßnahmen zu Evaluierung müssen nicht gesetzt werden.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt.
Beschreibung des Ziels:
Erhöhung vor allem der Exporte der Europäischen Union und Österreichs in die Mongolei..
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Österreichische Ausfuhren 2014: € 9.339.809,. |
Erhöhung der österreichischen Exporte |
Ziel 2: Zusammenarbeit bei grundlegende Normen und Standards, nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft, Handel und Investitionen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Rohstoffen, Gerechtigkeit und Freiheit, einschließlich des Themas Migration, der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen einschließlich der Korruption.
Beschreibung des Ziels:
Die Ziele entsprechen zu einem Großteil den Zielsetzungen der internationalen Staatengemeinschaft. In wirtschaftspolitischer Hinsicht erscheint im Zusammenhang mit der Mongolei der Handel mit und Investitionen in Rohstoffen von besonderer Bedeutung. Die Ziele der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Terrorismus auf multilateraler Ebene u.a. durch die Resolutionen 1373 (2001) und 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Verreiten Nationen sowie durch die Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Transnationalen Organisierten Kriminalität und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Korruption definiert.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Mongolei hat 13 Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus ratifiziert. |
Die Mongolei hat alle von den Vereinten Nationen als Übereinommen zur Bekämpfung des Terrorismus gewertete internationale Verträge ratifiziert (siehe http://www.unodc.org/tldb/en/universal_instruments_list__NEW.html ) |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der Beziehungen zur Mongolei
Beschreibung der Maßnahme:
Durch das gegenständliche Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der die ordnungsgemäße Durchführung des Abkommens kontrollieren und Prioritäten für die Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens setzen soll. Der Gemischte Ausschuss soll jährlich zusammentreten.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.