1087 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1013 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert wird

Ziel ist, die Sicherstellung der nachhaltigen Versorgung von Patientinnen und Patienten, die einer Stammzellspende bedürfen sowie die Sicherstellung der Voraussetzung für die Mitwirkung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bei der Evaluierung und Qualitätssicherung des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes.

Für Menschen, die an bestimmten Erkrankungen des Blutes (zB Leukämie) leiden, ist die Stammzelltransplantation oft die einzige erfolgversprechende Therapie. Für eine erfolgreiche Stammzelltransplantation ist eine/ein gewebeverträgliche/r Spenderin/Spender unabdingbar. Für eine nachhaltige Versorgung der Betroffenen ist daher sicherzustellen, dass passende Spenderinnen oder Spender so rasch wie möglich gefunden werden. Genau das ist die Funktion des Stammzellregisters.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. April 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Dorothea Schittenhelm, Mag. Gerald Loacker und Dr. Erwin Rasinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1013 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 04 13

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau