Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
- Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2014 (BGBl. I Nr. 86/2014) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen. Mit der gegenständlichen Änderung des IFI-Beitragsgesetzes 2014 (BGBl. I Nr. 86/2014) soll die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung des österreichischen Beitrages zur 17. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-17) geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Änderung des IFI-Beitragsgesetzes 2014 verpflichtet sich der Bund zu einer zusätzlichen Beteiligung an IDA-17 in Höhe von 159 750 000 EUR. Dadurch erhöht sich der in § 1 Z 3 angeführte österreichische Beitrag zu IDA-17 in Höhe von ursprünglich 380 780 000 EUR auf 540 530 000 EUR.
Dieser zusätzliche Beitrag ist ebenfalls auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,02 % des BIP bzw. 159 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑27.590 |
‑21.030 |
‑20.260 |
‑20.260 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und der institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistung des BMF" für das Wirkungsziel "Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF." der Untergliederung 45 Bundesvermögen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die gegenwärtige Flüchtlingsbewegung stellt Europa und insbesondere auch Österreich vor zunehmende Herausforderungen, die rasche Antworten erfordern. Stark zunehmende Migration nach Europa ist einerseits aus wirtschaftlichen Gründen vor allem aus den ärmsten Ländern Afrikas oder Asiens zu beobachten, andererseits lösen Kriege, politische Krisen und Konflikte zunehmend massive unfreiwillige Migration aus. So sind Europa und im besonderen Maße Österreich durch den Syrienkonflikt gegenwärtig von der größten Flüchtlingsbewegung seit dem zweiten Weltkrieg betroffen. Besonders groß ist jedoch auch das Ausmaß unfreiwilliger Migration in IDA-Ländern. Die Weltbank schätzt, dass es Ende 2015 ca. 20 Mio. Flüchtlinge gab, davon ca. 15 Mio. Menschen, die Konflikte in Syrien, Afghanistan, Somalia, Sudan, Süd-Sudan, Kongo, Myanmar, Irak und Eritrea betrafen und in Nachbarländer oder andere Länder flüchteten. Die meisten Länder, die von Migration betroffen sind, stellen IDA-Empfängerländer dar. Es ist zu erwarten, dass der Migrationsdruck auf Europa weiter zunimmt, sollte sich die Lebenssituation in den Herkunftsregionen nicht verbessern.
Als unmittelbare Reaktion darauf versucht die Weltbankgruppe nun verstärkt, sowohl in den Herkunftsländern von Migration als auch in Nachbar- oder Transitländern, soziale und wirtschaftliche Projekte zu unterstützen. Insbesondere mittels IDA ist geplant, rasch zu reagieren und eine größere Anzahl von Projekten für eine Verbesserung der Lebenssituation rasch umzusetzen.
Zu Beginn 2016 wurden Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Management der Weltbankgruppe betreffend eine mögliche Erhöhung des österreichischen Beitrages zu IDA-17 aufgenommen, bei welchen eine Sonderallokation an IDA-17 als eine gezielte Maßnahme zur Bekämpfung des Migrationsdruckes besprochen wurde. Bundesminister Schelling hat gegenüber der Weltbankgruppe betont, dass dieses Thema aus österreichischer Sicht zurzeit absolut prioritär ist und somit die Unterstützung für eine Kooperation gegenüber Weltbank-Präsident Kim ausgesprochen. Mit diesem zusätzlichen Beitrag zu IDA-17 sollen rasch und effizient zusätzliche Mittel für die jetzige IDA-17 Periode (2014 – 2017) zur Verfügung gestellt werden, um den Herausforderungen der gegenwärtigen Flüchtlingskrise nach Europa und darüber hinaus von Migration im Allgemeinen zu begegnen. Die Mittel werden IDA zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Projekte in jenen Entwicklungsländern, die Herkunfts- und Transitländer von Flüchtlingsströmen sind, zu ermöglichen. Sie dienen vor allem auch dazu, kurz-, mittel- und langfristig die Arbeits- und Lebenssituation vor Ort zu verbessern.
IDA stellt die bedeutendste multilaterale Finanzinstitution dar, die Mittel für Entwicklungsländer bereitstellt. Aufgrund ihrer Expertise und ihres Netzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort stellt sie einen der wichtigsten Partner zur Bereitstellung von schnellen und effektiven Maßnahmen zur kurzfristigen Krisenbewältigung und zur Förderung von mittel- und langfristiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung in Entwicklungsländern dar.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Keine Sonderallokation an IDA-17 zur Verbesserung der Lebenssituation in Entwicklungsländern, die Herkunfts- und Transitländer von Migration sind.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Erhebung der Ergebnisse zum Ende der IDA-17 Periode und Bericht an den Nationalrat.
Abgleich zwischen dem erwarteten IDA-17 Ergebnis für die Periode Juli 2014 – Juni 2017 und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.
Ziele
Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Beschreibung des Ziels:
Verbesserter Zugang zu Infrastruktur,
Verbesserung des Investitionsklimas,
Schaffung von Arbeitsplätzen,
Verringerung der Armut
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Basis 2013 / alle IDA-Länder:
Anteil der Beschäftigung an Bevölkerung: 65% Frauen: 54,4% Männer: 75,7% Basis 2013 /fragile und Post-Konflikt IDA Länder
Anteil der Beschäftigung an Bevölkerung: 63,9% Frauen : 54,3% Männer: 73,8%
Anteil der Personen mit einem verbesserten Zugang zu Infrastruktur im urbanen Raum
Basis Juni 2015 13,1 Mio Personen |
Zum Zeitpunkt der Überprüfung der Ergebnisse von IDA-17 sollen sich die angegebenen Prozentsätze, die die Beschäftigung in IDA-Ländern messen, verbessert haben und mind. 14 Mio. Personen sollen einen verbesserten Zugang zu Infrastruktur im urbanen Raum haben. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
Beschreibung der Maßnahme:
Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (ADF, IDA, GEF) um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele (diese zielen auf Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.
Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Wasser und Siedlungshygiene und Projekte zum globalen Umweltschutz wie zur Verringerung des CO2 Ausstoßes und Erhalt der biologischen Vielfalt durchzuführen. Der zusätzliche Beitrag an IDA-17 soll insgesamt für Projekte in Herkunfts- und Transitländern von Migration dienen, um die Lebenssituation vor Ort zu verbessern. Insbesondere sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Basisversorgung in Bereichen wie Bildung und Gesundheit zu verbessern und ein allgemeines Investitionsklima zu fördern, welches vermag Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Überwachung der Leistung der öst. Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
Beschreibung der Maßnahme:
Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der vereinbarten Vorhaben des Zusatzbeitrages zu IDA-17
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es liegen entsprechende Results Frameworks der Institutionen vor. |
Überprüfung der Ergebnisse nach Abschluss von IDA-17 |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen, nur Bund |
0 |
27.590 |
21.030 |
20.260 |
20.260 |
Die Zahlung des Zusatzbeitrages zu IDA-17 erfolgt über einen Zeitraum von neun Jahren (2017 bis 2025) gemäß einem von der Weltbank vorgelegten Zahlungsplan.
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die Zahlung des Zusatzbeitrages zu IDA-17 erfolgt über einen Zeitraum von neun Jahren (2017 bis 2025) gemäß einem von der Weltbank vorgelegten Zahlungsplan.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
159 |
0,02 |
*zu Preisen von 2016
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transferaufwand |
159.750 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
159.750 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Zahlung des Zusatzbeitrages zu IDA-17 erfolgt über einen Zeitraum von neun Jahren (2017 bis 2025) gemäß einem von der Weltbank vorgelegten Zahlungsplan.
Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ergibt sich dadurch, dass die Wiederauffüllungsperiode als Leistungszeitraum anzusehen ist (IDA-17: Juli 2014 – Juni 2017). Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt daher zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung (2016), die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in den späteren Jahren erfolgenden Zahlungen (2017 – 2025).
– Finanzierungshaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen |
0 |
27.590 |
21.030 |
20.260 |
20.260 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
27.590 |
21.030 |
20.260 |
20.260 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Durch Entnahme von Rücklagen |
45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen |
45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen |
0 |
27.590 |
21.030 |
20.260 |
20.260 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt durch Rücklagenentnahme im jeweiligen Budgetvollzug (BFG).
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
159.750.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Körperschaft |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
IDA-17 Erhöhung |
Bund |
1 |
159.750.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
IDA-17 Erhöhung |
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
IDA-17 – Erhöhung des österreichischen Beitrages:
Österreich hat im März 2016 – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen Zusatzbeitrag zu IDA-17 in Höhe von 159,75 Mio. EUR zur Bewältigung der Auswirkungen der Flüchtlingskrise in Herkunfts-, Nachbar- und Transitländern zugesagt. Dieser Zusatzbeitrag soll über einen Zeitraum von neun Jahren (2017 bis 2025) gemäß einem von der Weltbank vorgelegten Zahlungsplan geleistet werden.
Der in § 1 Z 3 angeführte österreichische IDA-17 Beitrag in Höhe von 380.780.000 EUR erhöht sich dadurch auf 540.530.000 EUR.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
27,59 |
21,03 |
20,26 |
20,26 |
19,30 |
17,74 |
14,27 |
11,00 |
8,30 |
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
2045 |
Bund |
Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Auszahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
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